Full text : Der deutsche Zollverein

Als  dann  am  gegebenen  Tage  die  20  Bevollmächtigten  in
Kassel  sich  einstellten  und  unter  dem  Vorsitze  von  bsans  Georg  von
Tarlowitz  die  Verhandlungen  begannen,  da  zeigte  es  sich  gleich,
daß  man  zwar  in  allem,  was  man  nicht  wollte  einig,  aber  über
das  was  man  tun  wollte  und  sollte  sehr  uneinig  und  sehr  unklar
war.  Die  einen,  wie  Kurhessen,  Nassau  und  die  freien  Städte
Bremen  und  Frankfurt  waren  für  Aufrechterhaltung  des  gegenwärtigen ­
  Standes,  andere  verlangten  eine  gewisse  Gemeinschaftlichkeit
und  Erleichterungen  im  inneren  Verkehr,  wieder  andere  wünschten
Unterhandlungen  mit  dem  bayrisch  -Württembergischen,  ja  sogar
mit  dem  preußisch-hessischen  Zollverein.  Es  war  eben  unter  den
vertretenen  Staaten  keiner,  der  den  anderen  ohne  weiteres  durch
seine  Macht  oder  durch  seine  Ziele  hätte  imponieren  können.
Überdies  trat  mehrfach  das  Bestreben  hervor,  gelegentlich  auf
Kosten  des  lieben  Nachbarn  einen  Sondervorteil  einzuheimsen.
„Man  stieß,"  wie  Tarlowitz  resigniert  nach  Hause  schrieb,  „auf
Unentschlossenheit,  Furcht,  Wankelmut  und  Habsucht,  sogar  aus  Gleichgiltigkeit ­
  gegen  ein  politisches  Interesse,  wo  ein  augenblicklicher
Geldgewinn  vorschwebte,  auf  entschiedene  Vorliebe  für  das  preußische
oder  bayrische  Zollsystem  und  auf  kräftige  Einwirkung  von  außen."
Immerhin  gelangte  man  zu  einer  Art  Einigung,  der  man
den  Namen  des  Mitteldeutschen  f^an  freiste  reitts  ggh.
Am  24.  September  1828  unterschrieben  den  Vertrag,  dessen  Dauer
vorerst  bis  zum  21.  Dezember  1834  bestimmt  wurde,  die  Vertreter
des  Königreichs  Sachsen,  der  ernestinischen  Herzogtümer,  Hannovers,
Kurhessens,  Hesien-Homburgs,  Braunschweigs,  Oldenburgs,  der
Reußifchen  Lande,  Schwarzburg-Rudolstadts  und  der  freien  Städte
Bremen  und  Frankfurt  a.  M.;  irn  Dezember  des  Jahres  schloß
sich  auch  für  die  Herrschaft  Arnstadt  und  das  Kmt  Gehren
Schwarzburg-Sondershausen  an.  Der  Inhalt  des  Vertrages  umfaßte ­
  dieselben  Bestimmungen,  wie  die  Frankfurter  Präliminar-Konvention,
  dann  eine  Verpflichtung  zum  Baue  einiger  Verbindungsstraßen ­
  und  einige  Erleichterungen  für  den  Lebensmittelverkehr.
Irgendwelche  positive  Ergebnisse  waren  also  nicht  erzielt  worden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.