biete von der Malzsteuer 5 Mill. Gulden oder 21 Sgr. pro Aopf,
aus welchem Ertrage nach der Verfassung die Staatsschuld verzinst
werden mußte. Da Preußen seine Biersteuer unmöglich so hoch
schrauben konnte, um gleiche Erträge zu erzielen, so verlangte es
von Bayern Ausgleichungsabgaben, was von diesem mit Recht
als unbillig und aus den eben angegebenen Grunde auch als gegen
die Verfassung verstoßend angesehen wurde. Anderseits verlangten
die Südstaaten eine Amgestaltung des Tarifs in freihändlerischem
Sinne — später sollte es ganz anders kommen — namentlich für
Baumwollenwaren, die gerade die preußischen Interessenten ver
teuert zu sehen wünschten. Vor allem aber wünschten sie sich für
auswärtige Handelsverträge im Besitze des gleichen Stimmrechts mit
Preußen zusehen; z. B. gelegentlich des Abschlusses von Schiffahrts
verträgen verlangte der Vertreter Württembergs, Moritz Mohl,
daß auch sein Staat gehört würde.
Infolgedessen brach man die Verhandlungen im Mai 1832
ab, und das Jahr verlief in ziemlicher gegenseitiger Verstimmung.
Nur wurden dadurch die süddeutschen Verhältnisse nicht besser,
und auch zwischen Württemberg und Bayern gab es Mißhellig
keiten. Da war es das Verdienst König Ludwigs, den richtigen
Ausweg zur rechten Zeit zu treffen. Er ließ an den württembergischen
Vertreter in München, den Herrn von Schmitz-Grollenburg, der
im Übrigen sein volles Vertrauen genoß, eine Note des Inhalts
schreiben, daß der süddeutsche Verein doch tatsächlich ausgelöst und
darum die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Preußen un
vermeidlich sei. Daraufhin wurde als gemeinsamer Bevoll
mächtigter, einer kürzlich von Preußen ergangenen Mahnung ent
sprechend, ein mit den Verhältnissen vertrauter hoher Beamter —
das letzte Mal waren es zwei Assessoren gewesen — nach Berlin
geschickt. Es war der bayrische Finanzminister von Mieg, ein
Jugendfreund des Königs Ludwig und ein hochgebildeter Mann
von bedeutender Arbeitskraft. Auf der Reise nach Berlin berührte
er Dresden, um sich mit den dortigen Finanzmännern zu ver
ständigen und traf am 6. Februar 1833 in Berlin ein. Die Verhand-