Full text : Der deutsche Zollverein

lungert  ergaben  die  Beibehaltung  des  Tarifs  mit  einigen  Änderungen ­
  ;  ferner  verzichtete  Preußen  auf  jedes  Präzipuum  :  nur  für
die  Schiffahrtsabgaben  auf  der  Oder  und  Weichfel  bezog  Preußen
eine  Pauschalsumme.  Handelsverträge  konnten  von  Württemberg
und  Bayern  abgeschlossen  werden,  sollten  jedoch  im  Allgemeinen
nur  unter  Zuziehung  der  übrigen  Teilnehmer  am  Zollbunde  in
Araft  treten;  die  Verträge  mit  Russisch  -  Polen  blieben  dem
preußischen  Staate  vorbehalten.  Die  Einnahmen  wurden  nach  der
Kopfzahl  verteilt.  Preußen  erlangte  gegen  diese  Zugeständnisse,
daß  seine  Zollverwaltung  des  raschen  Übergangs  halber  sofort  im
Süden  eingeführt  würde,  noch  bevor  die  Zollgemeinschaft  in  Kraft
trat,  ein  Zugeständnis  tnU  dem  Wieg  allerdings  seine  Instruktion
Überschritt.
Nachdem  noch  die  hessischen  Bevollmächtigten  hinzugezogen
worden  waren,  kam  der  Vertrag  am  22.  März  1833  zur  Unterzeichnung. ­
  Am  1.  Januar  183^  sollte  er  ins  Leben  treten  und
zunächst  auf  acht  Jahre  Bestand  haben.  Die  Grundzüge  entsprachen ­
  im  Allgemeinen  denen  des  hessischen  Vertrags.  Nur
war  den  Mitgliedern  dadurch  größerer  Einfluß  eingeräumt,  daß
für  jede  Änderung  der  Zollgesetze  die  Einstimmigkeit  der  Verbündeten ­
  gefordert  wurde.  Auch  wurde  die  Kontrolle  auf  Bayerns
Wunsch  gemildert.  Die  Verbündeten  sendeten  bloß  Vereinsbevollmächtigte ­
  zu  den  Zolldirektionen,  Kontrolleure  zu  den  Pauptzollämtern
  der  anderen  Teilnehmer,  eine  gegenseitige  Visitation  des
Grenzdienstes  fand  nicht  mehr  statt.  Man  gelobte  sich  gegenseitig
unbeschränkte  Offenheit  in  der;  Zollverwaltung,  was,  da  es
gewissenhaft  eingehalten  wurde,  besser  als  jede  gegenseitige  Kontrolle
war.  Die  alljährlichen  Konferenzenjrder  Vereinsbevollmächtigten
sollten  sich  nicht  mehr  wie  bisher  nur  in  Berlin,  sondern  nach  dem
Belieben  der  Verbündeten  bald  hier  bald  dort  treffen.  Zum
nächsten  Versammlungsorte  wurde  München  ausersehen.
Dieser  Abschluß  mit  deut  süddeutschen  Zollvereine  wirkte  nun
auch  bestimmend  auf  Sachsen.  Am  24.  März  1833  erschien  der  Finanzminister ­
  von  Zeschau  zum  dritten  Male  in  Berlin  und  schon  am
            
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