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schlusse von Braunschweig, daß sich aber eine Reihe kleinerer Ge
biete einordneten, wie Hessen-Homburg (1835), waldeck (1838),
Pyrmont (1841) u. a., andere aber schon früher mit Preußen jum
Vertrag gekommene nun auch in die neue Bundesrolle eingetragen
wurden, wie die Anhalte, Birkenfeld ufw. Diese alle, im Ganzen
10 an Zahl, hatten also keine selbständige Stimme, sondern hingen
ganz von Preußen ab.
Für die weitere Entwickelung der inneren Vereinsangelegen
heiten war in den Zollvereinsverträgen das Institut der G e-
" Hral - Konferenzen vorgesehen worden, die alljährlich zusammen
traten, die Rechnung feststellen, etwa streitige Punkte der Verfassung
authentisch interpretieren, neue Anträge beraten, überhaupt alles
das überwachen sollten, was zuiu Bestände und zur Weiterent
wickelung des Vereins vonnöten war. Daß hierbei Preußen
majorisiert werden, daß bei prinzipiellen Fragen die statutengemäß
erforderte Stimmengleichheit das Grab der vernünftigsten Vor
schläge sein konnte, das war gewiß eine bedenkliche Seite des
großen Werkes, trat aber damals noch nicht weiter hervor und
überdies wären ohne diese Zugeständnisse die süddeutschen Staaten
nie zu haben gewesen. In den auswärtigen Angelegenheiten wog
das Ansehen Preußens sowieso vor.
Die erste Konferenz ward nicht eher als in den ersten Tagen
des Juni 1836 in München eröffnet und dauerte bis Witte
September, die Verhandlungen mit Baden re. hatten den Zusammen
tritt so lange hinausgeschoben. Von größerer Wichtigkeit waren
hier die Verhandlungen nicht. Das galt schon mehr von der
zweiten, der Dresdener Konferenz, die auf Antrag der sächsischen
Regierung erst 1838 zusammentrat und vom 25. Juni bis
12. August tagte, hier spielte die neue Münzkonvention mit
herein, die ebenfalls in Dresden verhandelt und am 30. Juli
1838 abgeschlossen wurde. Dann aber waren Nachversteuerungen
zu erledigen, ein sehr heikles Kapitel, ferner regte Preußen die
Frage an, wie weit in Zollvereinsangelegenheiten die Mitwirkung
der Kammern zu gehen habe. Preußen hatte damals bekanntlich