Full text: Der deutsche Zollverein

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reform und die Aollverträge nach seinem Vorschlage wolle, würde 
der Zollverein gekündigt werden, fügten sich die süddeutschen Volks- 
tribunen, und noch vor Ende Oktober fanden Zoll- und Wehr- 
verein überall Annahme. 
Trotzdem bewiesen die süddeutschen Wahlen für das nun am 
27. April \ 868 eröffnete Aollparlament, daß dort der Sondergeist in 
verschiedener Färbung noch vorherrschte. Neben 35 national gesinnten 
Männern wurden 50 ultramontane oder demokratische Partikularisten 
von dort nach Berlin entsandt. DieVersammlung nahm zwar diepandels- 
verträge, vor allem den neuen mit Österreich, und auch die Tabaksteuer 
an, aber trotz Bismarcks mehr als je zuvor und nachher entfalteten 
Liebenswürdigkeit beharrte die süddeutsche Opposition verdrossen auf 
ihren eigenen Wegen. Als der Darmstädter Metz den Antrag auf 
eine Adresse einbrachte, in der von der vollständigen Einigung des 
Vaterlandes die Rede war, wurde diese mit 180 gegen 150 Stimmen 
abgelehnt. Es war einem ultramontanen Württemberger namens 
Probst vorbehalten, mit heimlichem Schielen nach Frankreich vor 
der Ausdehnung der Befugnisse dieses Parlaments im national 
deutschen Sinne zu warnen, weil irgendwo an einem Berge eine 
Lawine hange, die durch solch einen Beschluß leicht ins Rollen 
gebracht werden könne. Da widerfuhr ihm — es war am 18. Mai 
1868 — unter dem Zubel des pauses die stolze Abfertigung aus 
Bismarcks Munde: „Tin Appell an die Furcht findet in 
deutschen Perzen kein Echo." — Auch die Sessionen von 18(59 und 
vom Frühjahr 1870 erfüllten nicht die poffnung, daß aus dem 
Zollparlament ein „Vollparlament" werden möchte. Pandels 
verträge wurden genehmigt, Tarife verändert, die Zölle auf Reis 
und Roheisen herabgesetzt, auf Aasfee erhöht, aber der nationale 
Einigungsvorschlag, der doch von den Südstaaten ausgehen 
mußte — Badens alleinstehender Antrag durfte aus politischen 
Gründen nicht berücksichtigt werden — ließ noch immer auf sich 
warten. 
Da kam der Krieg gegen Frankreich und mit ihm die er 
sehnte Einigung Deutschlands. Der Artikel 40 der Reichsverfassung.
	        
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