fullscreen: Die drei Nationalökonomien

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Aber im westlichen Denken vermischt sich der Rationalismus allzu- 
häufig mit dem monistischen Naturalismus, so daß er nur in seltenen 
Vällen ein echtes, das heißt eben dualistisches Naturrecht erzeugt. 
Dieses wird erst ausgebildet durch die deutsche Philosophie des 
ausgehenden 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts, so daß wir 
für unsere Zwecke nur die Systeme der deutschen Denker in Betracht 
zu ziehen brauchen. Was auch sie zu echten Kindern der „Auf- 
klärung‘“ macht, ist der siegesbewußte Glaube an die Macht des 
Wissens, das — dank dem Einflusse Kants — mit Wissenschaft 
gleichgesetzt wurde. Die ‚Wissenschaft‘, heißt es in einem Buche, 
das bezeichnend ist für den Schwung und die Begeisterung, womit 
man alle intellektualistische Erkenntnis förderte®, „ist das göttliche 
Licht, welches bei allen anderen menschlichen Werken vorleuchtet 
und über sie ein eigentümliches, geistiges Kolorit verbreitet‘. 
Es mag genügen, wenn ich kurz die Systeme des Naturrechts bei 
Kant und Fichte, Hegel und Ahrens in ihren Grundzügen skiz- 
ziere.. Die Gedanken Kants, die er vor allem in seiner „Grund- 
legung zur Metaphysik der Sitten‘ und in seinen „Metaphysischen 
Anfangsgründen der Rechtslehre“ niedergelegt hat, sind folgende: 
Wir müssen dem „Gesetz“ gemäß handeln, das heißt aus Pflicht. Das 
Gesetz besagt aber: „daß ich auch wollen könne, meine Maxime 
solle ein allgemeines Gesetz werden können‘. Dieses Gesetz stellt 
die Vernunft auf: da „die Vernunft für sich selbst und unabhängig 
von allen Erscheinungen gebietet, was geschehen soll“. „Pflicht als 
Pflicht (Kegt) vor aller Erfahrung, in der Idee einer den Willen 
durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft“. Es handelt sich um 
„reine von allem Empirischen abgesonderte Vernunfterkenntnis“. 
um Gesetze, die „aus dem allgemeinen Begriffe eines vernünftigen 
Wesens überhaupt abgeleitet werden‘, um „Grundsätze, die die Ver- 
nunft diktiert und die durchaus nötig a priori ihren Quell und hiermit 
zugleich ihr gebietendes Ansehen haben müssen: nichts von der 
Neigung des Menschen, sondern alles von der Obergewalt des Ge- 
zetzes und der schuldigen Achtung für dasselbe zu erwarten. oder 
4 Karl Christian Friedrich Krause, Das Urbild der Menschheit, 1808 
3, Aufl. 189%. S. 33,
	        
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