Full text: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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neues Fürsorgerecht zu finden. Sie stehen auch jetzt zusammen, um 
die Anwendung dieses Gesetzes auf die Praxis zu erleichtern. Die 
ständige Zusammenarbeit in der Vereinigung der kreisfreien Städte 
und industriellen Landkreise hat dieses gute Verhältnis zwischen den 
westfälischen Fürsorgeverbänden wesentlich gefördert. Und gerade 
diese Vereinigung hat es sich gleich nach Erlaß der Reichsgrundsätze 
zur Aufgabe gemacht, einige besonders brennende Fragen des ma 
teriellen Fürsorgerechtes herauszugreifen mit dem Versuche, eine tun 
lichst einheitliche Grundlage für ihre praktische Handhabung inner 
halb eines gleich gelagerten Wirtschaftsgebietes zu finden. So ist die 
Arbeit des Stadtrates Binder in Bielefeld über „Unterstützungsmaß 
stäbe zur Bemessung der Fürsorgeleistungen" entstanden, in der in 
überaus dankenswerter Weise zielbewußt versucht wird, eine gewisse 
Einheitlichkeit in das ganze Unterstützungssystem hineinzubringen. 
Dieses Ziel soll erreicht werden nicht im Sinne einer schematischen 
Gleichmacherei, sondern im Geiste der Notwendigkeit des Erkennens 
und Anerkennens eines Zusammengehens, wobei völlige Freiheit des 
einzelnen in der Anpassung der eigentlichen Unterstützungsmaßstäbe 
auf das örtliche Bedürfnis und die eigene Leistungsfähigkeit gewähr 
leistet bleibt. Binder hat seiner Arbeit die Bielefelder Verhältnisse 
zugrunde gelegt. Jeder mag jetzt prüfen, wieweit er im Bereiche 
seines Bezirkes gehen kann. Dabei muß es aber als dringend er 
wünscht betrachtet werden, daß auf manchen Gebieten wie z. B. bei 
der Frage Bar- oder Naturalunterstützung, Berücksichtigung der 
Miete, Anrechnung etwaigen Einkommens usf. Einheitlichkeit erzielt 
wird. Dann dürfte endlich einmal der Zustand aufhören, daß der eine 
Fürsorgeverband gegen den anderen ausgespielt wird und man sich 
gegenseitig in die Höhe treibt. Stadtrat Binder und Stadtamtmann 
Sasse in Hagen haben hierzu einen Entwurf zu einer Anweisung für 
die Fürsorgetätigkeit der Fürsorgeorgane ausgearbeitet, der auf 
Wunsch vom städtischen Fürsorgeamt in Hagen bezogen werden kann. 
Weiterhin hat dann Stadtamtmann Sasse, Hagen eine ver 
dienstvolle Arbeit über „Richtlinien für die Unterhalts- und Erstat 
tungspflicht in der Fürsorge" herausgebracht, die nicht nur eine Zu 
sammenstellung der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen enthält, 
sondern auch überaus praktische Fingerzeige für die Wohlfahrtsarbeit 
bietet. Schließlich hat sich Stadtrat Dr. J.ovy, Hamm der dankens 
werten Arbeit unterzogen, eine wertvolle Übersicht über die „Maß 
nahmen gegen Arbeitsscheue und säumige Unterhaltspflichtige nach 
der Reichsfürsorgeverordnung (R. F. B.) und dem Reichsstrafgesetz 
buch (R. St. G. 33.)" zu geben. 
Damit ist natürlich nur ein Teilausschnitt aus dem geltenden 
Fürsorgerecht geboten. Die drei'Aufgabengebiete sind aber bewußt
	        
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