Full text : Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

Ersparnisse  zu  besonders  günstigen  Bedingungen  bei
der  Gesellschaft  anzulegen.
DieTobler-Gesellschaft  gehört  ferner  zu  den  wenigen
industriellen  Betrieben  des  Landes,  welche  dem  seßhaften ­
  und  fleißigen  Arbeiter  die  Wohltat  einer  jährlichen ­
  Ausspannung  gewährt.
Die  Direktion  hat  zu  diesem  Zwecke  ein  eigenes
Ferienreglement  ausgearbeitet,  dessen  Grundbestimmungen ­
  lauten:
„Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  bis  zum  1.  Januar
eines  Jahres  ununterbrochen  mindestens  6  Jahre  in  der
Fabrik  tätig  gewesen  sind,  haben  von  diesem  Jahre
an  Anspruch  auf  eine  Woche  bezahlter  Ferien  jährlich;
nach  10  Dienstjahren  betragen  die  Ferien  zwei  Wochen.
Wer  in  zwei  Malen  6,  bezw.  10  Jahre  bei  der  Firma
beschäftigt  war,  hat  denselben  Anspruch,  wenn  die
Unterbrechung  nicht  länger  als  zwei  Jahre  gedauert
hat.  Für  die  Ferienzeit  wird  der  betreffende  Stundenlohn ­
  ausbezahlt.  Die  Beträge  können  vor  Antritt  der
Ferienzeit  bezogen  werden.“  In  den  Genuss  der  Wohltat ­
  eines  jährlichen  bezahlten  Erholungs-Urlaubs  sind

in  den

legten  Jahren  getreten

Jahre

Männer

Frauen

Zusammen

°/o  der  Arbeiterschaft

1913

12

16

28

5,9

1914

17

19

36

5,8

1915

17

16

33

6,5

1916

28

20

48

6,4

1917

28

30

58

8,1

1918

33

40

73

10,5

1919

59

55

114

16,2

Die  menschenfreundliche  Wirkung  gerade  dieser  Institution ­
  wird  von  der  Arbeiterschaft  dankbar  aner ­
            
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