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Die Hebung der Stundenlöhne (Durchschnitt der
Gesamtarbeiterschaft)
Jahr
Männer
Frauen
1910
Cts. 36,7
Cts. 26,1
1913
„ 40,1
„ 28,9
1917
„ 60,8
„ 45,0
1918
„ 75,6
„ 52,7
1919 Juni
„ 106,5
. 81,7
spricht deutlicher als alle Worte. Die effektive Stei
gerung beträgt danach seit dem legten vollen Frie
densjahr 1913: 167 % bei den Männern und 183 %
bei den Frauen.
Um auch der wehrpflichtigen Arbeiterschaft, und
namentlich den Verheirateten unter ihr, den Lebens
unterhalt ihrer Familien während der Dienstzeit zu
erleichtern, hat die Gesellschaft in den legten Jahren
Militär Zulagen von 10 °/o des effektiven Lohnes ge
währt. Der unverheiratete Arbeiter erhält also wäh
rend der Dienstzeit 10 °/o und ein Familienvater für
sich, Frau und beispielsweise 5 Kinder 70 °/o seines
Normallohnes ausbezahlt, ohne Rücksicht auf den Sold.
Und schließlich hat die Betriebsleitung im legten
Jahre erstmalig der Arbeiterschaft eine Herbstzulage
und eine Neujahrszulage in Höhe eines halben Zahl
tages — eines Wochenlohnes bewilligt, wobei auf die
einzelne Person im Durchschnitt zusammen entfallen
sind:
ca. Fr. 70.— bei den Frauen
„ „ 100.— bei den Männern.
Das alles sind wiederum Leistungen, die neben
dem tatsächlichen Arbeitsverdienst ganz bedeutend in
die Wagschale fallen und die nicht übersehen wer