Full text: Versicherung und Wirtschaft

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So bleibt auch für die wirtschaftliche Definition nichts anderes 
übrig, als die Verursachung des Bedarfs durch den Versiche- 
rungsfall aus dem Begriff ausscheiden zu lassen. 
8 6. 
II. Die allgemeine Bedarfsvorsorge. 
1. Die Möglichkeit eines durch den Versicherungsfall nicht 
verursachten Bedarfs verwertet Hupka^) als außerhalb stehen 
des Motiv des Versicherungsnehmers. Wenn man sich den 
Bedarf nicht mehr als Folge des Ereignisses, welches die Ver 
sicherung entscheidet, sondern als unabhängig von dieser Even 
tualität nur als Veranlassung zu einer wirtschaftlichen Fürsorge, 
also nur als Motiv zur Versicherung denkt, so bedarf der 
Versicherungsvorgang noch einer besonderen Kennzeichnung. 
Hupka hat dies versucht, indem er das Versicherungs 
risiko als besonderes Merkmal hervorhob. Er defi 
niert: „Der Versicherungsvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag, 
in welchem der eine Teil (Versicherungsnehmer) zum Zwecke 
der sicheren Deckung eines künftigen Bedarfs sich von demj 
andern Teil (Versicherer) für einen bestimmten Ereignisfalk 
oder Zeitpunkt (Versicherungsfall) eine Leistung versprechen 
läßt, deren Entrichtung, Umfang oder Verhältnis zur Gegen 
leistung von ungewissen, das Vermögen oder die Person des 
Versicherungsnehmers oder eines Dritten betreffenden Umstän 
den abhängig ist." 57 58 ) Auch £oetot) 59 ) nennt die Versicherung 
„eine wirtschaftliche Einrichtung, die es dem einzelnen in Ver 
einigung mit einer Vielheit von Personen ermöglicht, durch 
einmalige oder periodische Geldleistungen — Prämien — vor 
sorgliche Maßregeln für zukünftigen Vermögensbedarf zu tref 
fen", der „stets mit einer Ungewißheit in Dauer oder Höhe 
der Verpflichtungen des Versicherten oder des Versichernden 
verknüpft zu sein" habe. 
57 ) st. a, O. S. 561 ff. 
“0 a. a, O. S. 588. 
59 ) Versicherungsmathematik (Leipzig 1910) S. 1.
	        
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