Full text : Versicherung und Wirtschaft

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ein  Schutzmittel  gegen  die  nachteiligen  Folgen  eines  zufälligen
Geschehens  hat  nur  die  Verringerung  der  Befriedigungsmittel
berücksichtigt,  die  sie  dann  als  vorhanden  ansieht,  „wenn  entweder ­
  eine  ungünstige  Vermögensänderung  dadurch  bewirkt  oder
eine  günstige  Vermögensänderung  dadurch  gehindert  wird."
Wenn  sie  nun  diese  „Gefahr"  als  Möglichkeit  eines  Vermögensschadens ­
  bezeichnet,  so  faßt  sie  diesen  „Schaden"  im  weitesten ­
  Sinne:  als  Vermögenseinbutze  (Verlust  eines  Vermögenswertes: ­
  Haus,  Forderung),  als  Vermögensaufwand  (Alimentation, ­
  Aussteuer,  Haftpflichtleistung)  und  als  Erwerbsentgang
(Vereitlung  einer  erhofften  Vermögensoermehrung  durch  Hagelschlag,
  Brand,  Schiffsuntergang);  Verlust  der  Erwerbsfähigkeit
(durch  Unfall,  Krankheit,  Alter);  Vereitelung  der  Ansammlung
eines  Subftistenzkapitals  für  die  Hinterbliebenen  durch  vorzeitigen ­
  Tod.  OK)
Schon  Büsch 67 )  hatte  die  Assekuranz  bezeichnet  als  die
„Gewährleistung  von  Ersatzmitteln  für  zufälligen  Verlust,  der
nicht  mit  Gewitzheit,  wohl  aber  mit  Wahrscheinlichkeit  voraus
bestimmt  werden  kann".
$  tarnet 68 )  haben  den  Versicherungsvorgang  so  beschrieben: ­
  „Zweck  und  Aufgabe  der  eigentlichen  Versicherung
ist  es,  die  dem  Vermögen  der  Einzelnen,  welche  von  derartigen
für  sie  zufälligen  Verlusten  wirklich  betroffen  werden,  verderblichen ­
  Folgen  möglichst  unschädlich  zu  machen.  Das  geschieht,
indem  die  Verluste  auf  eine  zu  diesem  Zweck  gebildete  Gemeinschaft ­
  Vieler  Einzelner  verteilt  werden,  welche  denselben
ebenfalls  ausgesetzt  waren,  aber  tatsächlich  nicht  von  ihnen
betroffen  sind,  so  datz  jedem  Einzelnen  an  der  Gemeinschaft
Beteiligten  nur  eine  für  sein  Vermögen  erträgliche  Ausgabe
erwächst."
Adolph  Wagners  Definition  lautet:  „Versicherung
im  wirtschaftlichen  Sinn  ist  diejenige  wirtschaftliche  Einrichtung,
welche  die  nachteiligen  Folgen  (zukünftiger)  einzelner,  für  den
m )  Ehrenberg,  Verstcherungsrecht  S.  t  ff.
67 )  Allgemeine  Übersicht  des  Assekuranzwesens  (Lamburg  1795)  S.2.
ob)  Das  Versicherungswesen  (Leipzig  1894)  S.  2.
            
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