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sicherung folgendermaßen: „Die Wahrscheinlichkeit, daß eine
Schädigung in gewissem Maße eintreffen wird, die Tatsache,
daß eine Mehrzahl dieser Gefahr ausgesetzt ist, und die Ungewißheit,
wen sie treffen wird, sind die Elemente der Versicherung.
Diese liegt in einer solchen Vereinigung der einer
gleichen Gefahr des Vermögensverlustes oder der Lebensbedrohung
ausgesetzten Personen bzw. Wirtschaftseinheiten, durch
welche der tatsächlich eintretende Verlust bzw. die wirtschaftlichen
Nachteile der Lebensbedrohung auf die Gesamtheit der
Vereinigten verteilt werden." Für die Lebensversicherung
rechtfertigt er nun diese wirtschaftlichen Nachteile auf folgende
Weise: Bei der Todesfallversicherung erlitten die einen einen
wirtschaftlichen Verlust, weil sie länger lebten als die anderen.
Bei der Erlebensversicherung dagegen hätten diejenigen einen
Verlust, deren Lebensdauer den bestimmten Zeitpunkt nicht
erreicht habe. Er muß hierbei schon selbst die Pensionsvevsicherung
ausscheiden, da sie nicht eine Verlust-, sondern eine
Eewinnversicherung sei. Auch diese Verlustgefahr der Lebensversicherung
stimmt mit seiner Erklärung des Versicherungsbegriffs
nicht überein, denn es handelt sich hier nicht um
eine Gefahr, der die Versicherten vor Eingehung der Versicherung
ausgesetzt waren, sondern um eine Gefahr, die erst durch
die Versicherung entsteht.
SBöriter 73 ) definiert: „Vereinigung zahlreicher einzelner
Wirtschaften zwecks gemeinschaftlicher gegenseitiger Deckungsmittelgewährung
für den durch den drohenden wirtschaftlichen
Verlust erwachsenden Vermögensbedarf." Wenn er als Verlust
die Aufhebung der Beziehung zwischen der wirtschaftenden
Person und ihrem Vermögen (= wirtschaftliche Verfügungsgewalt,
Versicherungsinteresse) durch ein zufälliges Ereignis
bezeichnet, so sieht er sich genötigt, um die Personenversicherung
für die Definition zu retten, als „Versicherungsgut" die „menschliche
physische und psychische Kraft" gelten zu lassen. Wieso
73 ) a a. O, 6. 15. Er tritt damit in Gegensatz zur Bedarfstheorie,
bei der „das wesentliche Merkmal des Verlustes als Ursache des Vermögensbedarss"
fehle.