Full text: Versicherung und Wirtschaft

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Betroffenen zufälliger, daher auch im einzelnen Falle ihres 
Eintretens unvorhergesehener Ereignisse für das Vermögen 
einer Person dadurch beseitigt oder wenigstens vermindert, 
daß sie dieselben,auf eine Reihe von Fällen verteilt, in denen 
die gleiche Gefahr droht, aber nicht wirklich eintritt." 69 ) 
2. Wenn die Schadensersatztheorie die Lebensversicherung 
einbeziehcn und so die Lebensversicherung als Schadensversiche 
rung rechtfertigen will, so mutz es ihre Aufgabe fein, den 
Tod und das Erleben als Ereignisse zu kennzeichnen, die ohne 
weiteres wirtschaftlich nachteilig wirken. 70 71 ) Denn die Möglich 
keit einer wirtschaftlich nachteiligen Tatsache kann als allge 
meines Motiv für den Lebensversicherungsvorgang nur dann 
begriffsbildend sein, wenn sie mit der Ungewißheit über die 
Lebensdauer in Verbindung gebracht wird. Da nun der Todes 
zeitpunkt als solcher kein Ereignis ist, das als kausale Be 
dingung wirkt, der Tod aber gewiß ist, so hat es erheblich 
Schwierigkeiten gekostet, Tod und Erleben mit der eigentlichen 
Schadensursache in Verbindung zu bringen. Angesichts der 
vielfach erhobenen Widersprüche gegen eine solche Konstruk 
tion sollen die wesentlichen Versuche, eine solche Schadensursache 
aufzuweisen, kurz erwähnt werden.^) 
P h i l i p p o v i ch 72 ) bezeichnet die Elemente der Ver 
69 ) S. 943 § 1. Vgl. auch Stephinger a. a. £>. S.5, v. Mayr 
bei Krosta a. a. O. S. 22 ff., Gebauer, Die sogen. Lebensversicherung 
vom wirtschaftlichen Standpunkte (Jena 1893) S. 3, Lewis, Lehrbuch 
des Versicherunisrechts (Stuttgart 1889) S. 18, Gallus, Die Grund- 
lagen des gesamten Versicherungswesens (Leipzig 1874) S. 3. 
70 ) Elster. Buff, Laband, Linrich und besonders Cohn (Na 
tionalökonomie des Kandels- und des Verkehrswe)ens. Stuttgart 1898, 
S. 6 ff.) schließen die Lebensversicherung von der eigentlichen Ver 
sicherung aus. 
71 ) Vgl. insbesondere Karup a. a. O. S.2ff.. Buff, Aber einige 
Fragen aus dem Gebiete der Lebensversicherung (Gießen 1881) S. 19 ff., 
Lülße a. a. O. S. 539 ff., Bendix, a. a. O. S. 505 ff., Lupka 
a. a. O. S. 549ff., Conrad a. a. £>., Bd. II S. 532 und Laband, 
Die juristische Natur der Lebens- und Rentenversicherung (Straßburg 
1879) S- 30 f. und 34 f. 
72 ) Grundriß der politischen Ökonomie (Tübingen 1911) Bd. IS. 402.
	        
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