Full text: Versicherung und Wirtschaft

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aber der Verlust der menschlichen Kraft ein wirtschaftlicher 
Verlust ist,, führt er nicht aus. 
Köhler 7 ^) bezeichnet den Unterschied der Lebensver 
sicherung dadurch, daß hier „nicht nur für den durch die 
persönlichen Schicksale entstandenen Vermögensverlust ein Er 
satz gegeben wird, sondern auch für den Verlust, der dadurch 
hervortritt, daß eine Person mit ihrem seelischen, moralischen, 
intellektuellen Einwirken wegfällt, und so unser Leben einen 
Teil seines Reizes, unsere Lebensführung einen Teil seiner 
Sicherheit, unser ganzes Dasein ein spannendes, erregendes oder- 
ähnliches Element verliert. Es wäre daher eine materialisti 
sche Verkehrtheit, wenn man eine Versicherung lediglich auf 
dasjenige stellen wollte, was an Vermögen durch den Tod 
einer Person eingebüßt wird". Das ist gewiß außerordentlich 
fein, aber für die Begriffsbestimmung nicht verwertbar. Neuer 
dings hat Srobmann 15 ) den Verlustbegriff wenigstens auf 
die physische Kraft, die wirtschaftliche Natur zu begründen 
versucht und so die Produktiv-, Erwerbs- oder Sparfähigkeit 
als Versicherungsgut bezeichnet. Gegen diese in der französischen 
Literatur häufig erscheinende Darstellung des Entschädigungs 
gedankens hat schon Deslandres 7 «) treffende Einwendungen 
erhoben. Der Verlust des in jedem Menschen steckenden Kapi 
tals bedeute nur eine Abnutzung. Der Gedanke, daß der 
Mensch einen wirtschaftlichen Wert darstelle, ist aber über 
haupt nicht vollziehbar. Es ist der große Unterschied zwischen 
dem Vermögenswert und der menschlichen Persönlichkeit: der 
Wert dient seiner Bestimmung gemäß der Wirtschaft und muß 
demnach durch seine Vernichtung oder Abnutzung, wenn nicht 
einen Schaden, so doch einen Bedarf erzeugen, der Mensch aber 
als Subjekt der Wirtschaft kommt immer als wertverbrauchend, 
dagegen als wertschaftend nur unter Umständen in Betracht. 
u ) Lehrbuch des bürgerlichen Rechts (Berlin 1906) Bd. II S. 305. 
75 ) Zur Theorie des Versicherungsvertrages (Leipziger Zeitschr. für 
Äandelsrecht, München 1907) S. 123ff. und 193ff., ebenso Stephinger 
a. a. O. S. 4. 
76 ) De l’assurance sur la vie (Paris 1889) S. 48.
	        
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