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des in all den möglichen Unterbrechungen des Spar- und
Nücklegungsprozesses ruhenden Risikos liege, so hat Con
rad^) daraus die allein mögliche Konsequenz gezogen, indem
er den Schadenscharakter der Versicherung überhaupt leugnet
und das Sparrisiko als das Erundelement der Versicherung
bezeichnet. Wenn man die Folgen des Versicherungsereignisses
als nachteilig bezeichnen und eine Gefahr als Grundlage der
Versicherung hinstellen wolle, so sei damit „der Begriff zu
eng gefaßt, denn die Altersrenten-, Aussteuer-, Militärdienst-
Versicherung usw., wobei es sich weder um eine Gefahr noch
um nachteilige Folgen handelt, oder doch zu handeln braucht,
fallen unzweifelhaft unter die Versicherung". Conrad be
zeichnet daher das Wesen der Versicherung folgendermaßen:
„Versicherung im wirtschaftlichen Sinn ist die
Einrichtung, welche die Folgen einzelner, für die
Betroffenen zufälliger, daher auch in spezi
ellem Falle ihres Eintretens unvorhergesehener
Ereignisse für das Vermögen einer Person da
durch beseitigt oder wenig st ens vermindert, daß
sie dieselbe auf eine Reihe von Fällen verteilt,
in denen die gleiche Eventualität möglich ist,
aber nicht eintritt." Das Sparrisiko begründet er fol
gendermaßen als die Ungewißheit der Bereitstellung: „Dieses
gemeinsame Sparen liegt aber bei jeder gewöhnlichen Lebens
versicherung auf Kapital vor, wie ebenso bei der Kranken-,
Unfall-Versicherung, bei der Feuer-, Hagel-, See-Versicherung
usw. Überall treten Tausende von Personen zusammen, um
in jedem Jahre kleine Summen als Spareinlagen bei der Ver
sicherungsgesellschaft zu deponieren und die Zinsen dazuzu
schlagen, damit die Sumine zu jeder Zeit bereit
durch, daß sie durch die verwässerte, wie Krosta meint, „objektive" Be-
zeichnung des Risikos als „ein Objekt, bei welchem die Möglichkeit be
steht, daß etwas, was als nicht wünschenswert für das Objekt aufgefaßt
wird, in absehbarer Zeit Ereignis wird" (S.98) den Begriff vollkommen
verwischt.
M ) a. a. O. Bd. II S. 532 ff.