Full text: Versicherung und Wirtschaft

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gefühl bestehen läßt, so bedeutet der Gewinn in diesem Sinne 
nur eine durchaus äußerliche Unterscheidung. Denn auch bei 
der Versicherung ist es wesentlich, „daß bei ihr Mittel (Prämie) 
und Erfolg (Versicherungsleistung) bedeutend differieren." 108 ) 
Daß aber die Ungewißheit für den Versicherten Sicherheit, für 
den Spieler Unsicherheit zur Folge hat, ist von untergeordneter 
Bedeutung, da auch der Spieler gerade die Unsicherheit ange 
nehm empfinden kann. Spiel und Versicherung enthalten beide 
das Charakteristische der aleatorischen Geschäfte: „Das kleine 
Hingeben, um möglicherweise Großes zu erlangen." „Die Vor 
teile dürfen mit den Opfern nur insofern in einem Verhältnisse 
stehen, als mit der Ungewißheit auch ihre Größe steht und 
fällt." Aber der Unterschied ergibt sich aus dem Wesen dieser 
Vorgänge von selbst. 
2. Alexander (£ I ft e r uo ) hat das Wesen des Spiels nun 
mehr in einwandfreier Weise durch den Gegensatz zur Arbeit 
gekennzeichnet. Wenn man als Arbeit das bezeichnen könne, 
was zum ernsten Wirtschaftskampfe gehört, so treffe die Nega 
tive hiervon das Wesen des Spiels. „Spiel nennen wir alles, 
was der ernsten Wirtschaftstätigkeit, des Wirtschafts- und 
Lebensernstes entbehrt, aber dabei doch die ernste Wirtschafts 
tätigkeit gewissermaßen nachahmt . . . Entartend wird die 
Verschiebung von Mein und Dein wilMrlich mit den Zufällig 
keiten des Spiels nach selbstgesetzten Regeln verknüpft. Hier 
wird nun vom Lebens- und Wirtschaftsernst, von dem soliden 
Gang der Konjunktur, die sich durch die Arbeit darstellt, ab 
gesehen, Vermögensübergänge werden von selbstgeschaffenen, 
imaginären Kausalitäten abhängig gemacht ... So gehört 
das Spielen noch in das soziale Leben, weil es Bedürfnisse des 
Einzelnen zu befriedigen imstande ist, und zwar aus der Grund 
lage der sozialen Ordnung. Dies jedoch in Wahrheit nur schein 
bar. Denn wo die Arbeit auf gerechtem Wege die Mittel zur 
Wörner a. a. O. S. 22. 
109 ) Lerrmann a. a. O. S. 17. 
no ) Artikel Spiel" im Landwörterbuch der Staatswissensch. (1911) 
S. 675 ff.
	        
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