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Spiel im eigentlichen Sinne und Versicherung durchaus klar.
Man könnte eher sagen, daß die Bedarfstheorie den Gegensatz
zwischen Versicherung und Spiel nicht in glücklicher Weise ver
anschaulicht hat. So schreibt (E m m i n g et u s: 105 ) „Die Ab
sicht des Spielers ist . . . auf einen möglichen, ein Vielfaches
des Einsatzes bildenden, Geldgewinn gerichtet, aber der Gewinn
ist durchaus ungewiß . . . Die Versicherung schlägt . . . stets
zum Vorteil aus . . . Sein Gewinn besteht darin, daß er sich
oder andere von den nachteiligen Folgen gewisser zufälliger Er
eignisse geschützt weiß und seine Leistung ist — das Äquivalent
seiner Absicht." Und Manes"6) meint: „Die Versicherung
ist gerade der absolute Gegensatz vom Spiel. Die Versicherung
gibt wirtschaftliche Sicherheit im Fall eines Bedarfs. Der
Spieler hingegen bewegt sich in fortwährender Unsicherheit. Der
Zweck der Versicherung ist Bedarfsdeckung, der Zweck des Spiels
ist Gewinn."
Nun sind aber Bedarfsdeckung und Gewinn nur dann
Gegensätze, wenn man den Gewinn als Erwerb über den Lebens
bedarf hinaus auffaßt. Aber gerade dieser Gegensatz vermag
den Unterschied zwischen Versicherung und Spiel nicht zu er
fassen. Das Prinzip der Bedarfsdeckung reicht überhaupt nicht
zur Kennzeichnung der Versicherung aus. Auch das Spiel ist im
stande, ein Bedürfnis zu befriedigen: fein Zweck kann ebensogut
Erholung, Gesundung und Erhaltung, wie auch Geldgewinn
sein. Spiel und Bedarfsdeckung stehen der Versicherung gegen
über. Stephingerior) drückt dies so aus: „Dann aber
unterscheidet sich die Versicherung sowohl von dem Glücksspiel,
wie auch von jedem beliebigen „ungewissen Bedarf" dadurch,
daß Glücksspiel und Bedarfdeckung auf einen positiven selb
ständigen Gewinn gerichtet sind, was dem Grundgedanken der
Versicherung widerspricht." Wenn aber Emminghaus den
Gewinn des Spielers als ein Vielfaches der Kosten ansieht,
den Gewinn des Versicherten aber lediglich in einem Sicherheits-
105 ) a. a. O, S. 294.
106 ) Versicherungswesen S. 13 f.
107 ) a. a. O. S. 3.