Full text: Versicherung und Wirtschaft

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Spiel im eigentlichen Sinne und Versicherung durchaus klar. 
Man könnte eher sagen, daß die Bedarfstheorie den Gegensatz 
zwischen Versicherung und Spiel nicht in glücklicher Weise ver 
anschaulicht hat. So schreibt (E m m i n g et u s: 105 ) „Die Ab 
sicht des Spielers ist . . . auf einen möglichen, ein Vielfaches 
des Einsatzes bildenden, Geldgewinn gerichtet, aber der Gewinn 
ist durchaus ungewiß . . . Die Versicherung schlägt . . . stets 
zum Vorteil aus . . . Sein Gewinn besteht darin, daß er sich 
oder andere von den nachteiligen Folgen gewisser zufälliger Er 
eignisse geschützt weiß und seine Leistung ist — das Äquivalent 
seiner Absicht." Und Manes"6) meint: „Die Versicherung 
ist gerade der absolute Gegensatz vom Spiel. Die Versicherung 
gibt wirtschaftliche Sicherheit im Fall eines Bedarfs. Der 
Spieler hingegen bewegt sich in fortwährender Unsicherheit. Der 
Zweck der Versicherung ist Bedarfsdeckung, der Zweck des Spiels 
ist Gewinn." 
Nun sind aber Bedarfsdeckung und Gewinn nur dann 
Gegensätze, wenn man den Gewinn als Erwerb über den Lebens 
bedarf hinaus auffaßt. Aber gerade dieser Gegensatz vermag 
den Unterschied zwischen Versicherung und Spiel nicht zu er 
fassen. Das Prinzip der Bedarfsdeckung reicht überhaupt nicht 
zur Kennzeichnung der Versicherung aus. Auch das Spiel ist im 
stande, ein Bedürfnis zu befriedigen: fein Zweck kann ebensogut 
Erholung, Gesundung und Erhaltung, wie auch Geldgewinn 
sein. Spiel und Bedarfsdeckung stehen der Versicherung gegen 
über. Stephingerior) drückt dies so aus: „Dann aber 
unterscheidet sich die Versicherung sowohl von dem Glücksspiel, 
wie auch von jedem beliebigen „ungewissen Bedarf" dadurch, 
daß Glücksspiel und Bedarfdeckung auf einen positiven selb 
ständigen Gewinn gerichtet sind, was dem Grundgedanken der 
Versicherung widerspricht." Wenn aber Emminghaus den 
Gewinn des Spielers als ein Vielfaches der Kosten ansieht, 
den Gewinn des Versicherten aber lediglich in einem Sicherheits- 
105 ) a. a. O, S. 294. 
106 ) Versicherungswesen S. 13 f. 
107 ) a. a. O. S. 3.
	        
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