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eine Scheidung des Spiels von den wirtschaftlich berechtigten
aleatorischen Geschäften. Auch für die Spekulation ist das
aleatorische Moment, das Spielrisiko, das wesentliche. 112 ) Uber
sie ist auf Gelderwerb gerichtet und reiht sich somit unmittel
bar an den erwerbswirtschaftlichen Vorgang an. Die Versiche
rung dagegen bedeutet nicht einen Gelderwerb, sie ist nicht auf
selbständigen Gewinn gerichtet, sondern sie will nur dazu dienen,
daß die Mittel und Kräfte der Wirtschaft dem Gelderwerb
dienlich gemacht werden können. Sie verfolgt „die Schaffung
selbständig neuer Werte nicht als eigentliche Absicht, ihr Wir
ken ist dem eigentlichen Produktivprozeß gegenüber vielmehr nur
ein subsidiäres.""^)
8 13.
II. Die Spartheorie.
1. Die eigenartige Natur einer solchen aleatorischen Ver
einigung, wie sie für die Versicherung charakteristisch ist, bringt
es mit sich, daß die Versicherung von dem Garantiever
trag, wie von der sogenannten Sei bst Versicherung
durchaus unterschieden ist. Ein einzelner Vertrag, durch
den jemand sich die Sicherheit versprechen läßt, die er selbst
in Vereinigung mit Versicherten findet, ist keine Versicherung,
nicht deshalb, weil die rechtliche Bindung nicht ausreicht, son
dern weil die Garantie, auch wenn sie von Vielen versprochen
wird, keine Verteilung, sondern ein Merwälzen der Last be
deutet. " 4 ) So ist die Seeversicherung, sobald sie nicht in einer
Vereinigung, sondern in einer Vereinzelung abgeschlossen wird,
keine Versicherung. Die Versicherung überfälliger Schiffe, das
Interesse eines Schaubudenbesihers, daß es an einem bestimm
ten Tag nicht regnen wird, u. dgl., Versicherungen, für die
Lloyds in London den Hauptmarkl bilden, sind deshalb, obwohl
112 ) Darüber Lexis, Artikel „Spekulation" im Landwörterbuch d.
St. S. 671.
"3) Stephinger a. a. O. S. 5.
" 4 ) Vgl. dazu oben S. 52f. Nr. 2 und Wagner a. a. O. S. 943,
Gobbi a. a. O. Nr. 139 f., Lexis im Verficherungslexikon S. 215.