Full text: Versicherung und Wirtschaft

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so bildet gerade diese Vereinigung im volkswirtschaftlichen Sinn 
eine Ersparung, die durch ihre Wirtschaftlichkeit eine ganz be 
sonders hervorragende Bedeutung hat. 
Man kann daher das Kennzeichen der Versicherung durch 
Abgrenzung gegen den privatwirtschaftlichen Sparbegriff so for 
mulieren : Wenn ein Vorgang sich durchaus als pri 
vatwirtschaftlicher Sparprozesz erweist, so ge 
hört er nicht in das Gebiet der Versicherung; 
wenn der Charakter des p r i v at w i r t s ch aftl i ch en 
Sparens aber auf solche Weise abgelegt wird, 
daß der Vorgang als eine einzigartige wirt 
schaftliche Erscheinung der Ersparung dasteht, 
wenn die Überwindung des Zufalls durch Ausnutzung des Zu 
falls erfolgt, dann kann man von Versicherung 
sprechen. 
3. So beruht jene von JßeiM 119 ) erwähnte Entscheidung 
des Aufsichtsamtes für Privatversicherung durchaus auf einer rich 
tigen Erkenntnis des Wesens der Versicherung: nicht eine Ver 
sicherung, sondern eine Verbindung von Sparkassen- und Lotte 
riespielgeschäft ist die nach einer vereinbarten Zeitdauer erfol 
gende Leistung bestimmter, aus Spareinlagen nach der Zinses 
zinsrechnung sich ergebender Summen, wobei ein Teil des 
Eeschäftsgewinns zur vorzeitigen Auszahlung an Teilnehmer, 
die durch das Los bestimmt wurden, Verwendung findet. Hält 
man sich den begrifflichen Unterschied der Prämienzahlung des 
Versicherten und der Spareinlagen vor Augen, so ist auch zu 
erkennen, daß die Erlebensversicherung mit Prä- 
mien-Rückgewähr keine Versicherung, sondern 
nur ein Sparkassen ge schüft ist. Die Grenzlinie wird 
zwar gewöhnlich so gezogen, daß die Erlebensversicherung dann 
noch als Versicherung gilt, wenn die Prämien ohne Zinsen 
zurückgegeben werden sollen. 12 °) Sollen die Prämien mit 
Zinseszinsen zurückerstattet werden, so ist, das stellten wir schon 
119 ) a. a. O. S. 20. 
12 °) Vgl. Ehrenberg im Versicherungslexikon S. 209 und Lexis 
ebenda S. 217.
	        
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