61
so bildet gerade diese Vereinigung im volkswirtschaftlichen Sinn
eine Ersparung, die durch ihre Wirtschaftlichkeit eine ganz be
sonders hervorragende Bedeutung hat.
Man kann daher das Kennzeichen der Versicherung durch
Abgrenzung gegen den privatwirtschaftlichen Sparbegriff so for
mulieren : Wenn ein Vorgang sich durchaus als pri
vatwirtschaftlicher Sparprozesz erweist, so ge
hört er nicht in das Gebiet der Versicherung;
wenn der Charakter des p r i v at w i r t s ch aftl i ch en
Sparens aber auf solche Weise abgelegt wird,
daß der Vorgang als eine einzigartige wirt
schaftliche Erscheinung der Ersparung dasteht,
wenn die Überwindung des Zufalls durch Ausnutzung des Zu
falls erfolgt, dann kann man von Versicherung
sprechen.
3. So beruht jene von JßeiM 119 ) erwähnte Entscheidung
des Aufsichtsamtes für Privatversicherung durchaus auf einer rich
tigen Erkenntnis des Wesens der Versicherung: nicht eine Ver
sicherung, sondern eine Verbindung von Sparkassen- und Lotte
riespielgeschäft ist die nach einer vereinbarten Zeitdauer erfol
gende Leistung bestimmter, aus Spareinlagen nach der Zinses
zinsrechnung sich ergebender Summen, wobei ein Teil des
Eeschäftsgewinns zur vorzeitigen Auszahlung an Teilnehmer,
die durch das Los bestimmt wurden, Verwendung findet. Hält
man sich den begrifflichen Unterschied der Prämienzahlung des
Versicherten und der Spareinlagen vor Augen, so ist auch zu
erkennen, daß die Erlebensversicherung mit Prä-
mien-Rückgewähr keine Versicherung, sondern
nur ein Sparkassen ge schüft ist. Die Grenzlinie wird
zwar gewöhnlich so gezogen, daß die Erlebensversicherung dann
noch als Versicherung gilt, wenn die Prämien ohne Zinsen
zurückgegeben werden sollen. 12 °) Sollen die Prämien mit
Zinseszinsen zurückerstattet werden, so ist, das stellten wir schon
119 ) a. a. O. S. 20.
12 °) Vgl. Ehrenberg im Versicherungslexikon S. 209 und Lexis
ebenda S. 217.