Full text: Versicherung und Wirtschaft

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als wirtschaftlich vorteilhaft erscheinen läßt, kann wohl nicht 
behauptet werden. 
Wir stehen daher vor der eigentümlichen Tatsache, daß 
die herrschende Lehre einen Vorgang lediglich deshalb als Ver 
sicherung ansieht, weil er ein aleatorisches Moment enthält! 
Nach unseren Ausführungen kann aber ein aleatorisches Mo 
ment, das lediglich darin besteht, daß die vorzeitig Sterbenden 
zu Gunsten der das Endalter Erreichenden die Zinsen der ein 
gezahlten Prämien verlieren, allein für sich zur Kennzeichnung 
des typischen Vorgangs der Versicherung nicht verwendet wer 
den. Versicherung ist er st dann gegeben, wenn die 
Ausnutzung des Zufalls zur Vermeidung der 
wirtschaftlichen Unsicherheit erfolgt. Bei der so 
genannten Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr aber 
liegt ein solcher Zweck nicht vor. Bei der Erlebensversicherung 
kann es sich nur darum handeln: Es soll durch eine Vereinigung 
der Einlagen, die rechnerisch dem Risiko entsprechen, nicht eine 
Unterdeckung, sondern eine unwirtschaftliche Überdeckung, die 
Festlegung zu großer Mittel, vermieden werden. In der Tat 
wird diese Versicherung von unzähligen Personen, die wohl 
habend genug wären, die Deckungssumme sofort bereit zu stellen, 
angewendet. Die Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr 
vermag aber dieser Aufgabe, den Verlust an ökonomischem Nutz 
wert der Ersparnis zu vermeiden, nicht gerecht zu werden. Nun 
will es fast scheinen, als ob auch die Erlebensversicherung ohne 
Prämienrückgewähr dazu nicht imstande sei. Denn während beim 
Sparen wenigstens die nutzlos bereitgestellten Einlagen unter 
Zinsgenuß der Wirtschaft verbleiben, sind hier die Einlagen 
verloren. Daraus hat E o b b i 123 ) den richtigen Weg gezeigt, 
indem er daraus hinwies, daß die Versicherung das billigere 
Mittel sei. Die Bereitstellung erfordert einen Aufwand, der 
unter Berücksichtigung des Zinseszinsergebnisses dem Endkapital 
entsprechen muß, einen Totalaufwand. Dies ist in vielen Fällen 
durchaus unökonomisch, nämlich stets dann, wenn die Ersparung 
12s ) a. a. O. Nr. 97 ff.
	        
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