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lichung der Ungewißheit nicht für sie alle auf einmal in ungün
stigem Sinn erfolgt.
8 15.
II. Ist somit die Versicherung die Einrichtung, welche die
wirtschaftliche Ungewißheit durch ihre Ausnützung überwindet,
so könnte man die Begriffsbestimmung so fassen:
„Versicherungimwirtschaftlichen Sinnist die
Einrichtung, welche die auf der Ungewißheit
der Wirtschaft beruhende Unwirtschaftlich
keit der Ersparung dadurch beseitigt, daß sie
die La st derErsparung unter Ausnutzung der
Ungewißheit auf viele der gleichartigen Un
gewißheit ausgesetzte Wirtschaften verteilt."
Die Eefahrtheorie ruht auf einem Scheinfundament, mag sie
die Gefahr nur als Möglichkeit eines Schadens oder ganz all
gemein als Möglichkeit eines Bedarfs ansehen. Die Begriffs
verwirrung beruht allein auf der Verkennung der spezifischen
Bedeutung der wirtschaftlichen Gefahr. Die Versicherung ist
eine aleatorische Einkommensbildung, die ihre wirtschaftliche
Rechtfertigung darin findet, daß sie im natürlichen Anschluß an
die wirtschaftliche Tätigkeit gebildet ist, die Wirtschaftlichkeit
und die Sicherheit der Wirtschaft bezweckt. Es ist die Idee, daß
nicht Vermögensschutz, sondern Einkommensicherung die Bedeu
tung der Versicherung ausmacht. Schon Sdiäffle 126 ) hat die
Versicherung als eine Ausgleichung der Einkommen verschiedener
Perioden mittels bankmäßiger Übertragung und Rücküber
tragung der Erübrigungen bezeichnet. Es ist, wie P h i I i p p o -
vich^ 27 ) ausführt, ein erwerbswirtschaftlicher Vorgang, dessen
Bedeutung nicht in der Kapitalansammlung oder in der Kredit-
förderung, sondern in der Ermöglichung einer besonderen Art
der Einkommensbildung liegt. Conrad 128 ) aber gibt diesem
lx ) Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirtschaft (Tü
bingen 1873) Bd. II S. 482.
ia7 ) «. a. O. Bd. I S. 404.
W) a. a. O. Bd. II S. 535.