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lichung der Ungewißheit nicht für sie alle auf einmal in ungünstigem
Sinn erfolgt.
8 15.
II. Ist somit die Versicherung die Einrichtung, welche die
wirtschaftliche Ungewißheit durch ihre Ausnützung überwindet,
so könnte man die Begriffsbestimmung so fassen:
„Versicherungimwirtschaftlichen Sinnist die
Einrichtung, welche die auf der Ungewißheit
der Wirtschaft beruhende Unwirtschaftlichkeit
der Ersparung dadurch beseitigt, daß sie
die La st derErsparung unter Ausnutzung der
Ungewißheit auf viele der gleichartigen Ungewißheit
ausgesetzte Wirtschaften verteilt."
Die Eefahrtheorie ruht auf einem Scheinfundament, mag sie
die Gefahr nur als Möglichkeit eines Schadens oder ganz allgemein
als Möglichkeit eines Bedarfs ansehen. Die Begriffsverwirrung
beruht allein auf der Verkennung der spezifischen
Bedeutung der wirtschaftlichen Gefahr. Die Versicherung ist
eine aleatorische Einkommensbildung, die ihre wirtschaftliche
Rechtfertigung darin findet, daß sie im natürlichen Anschluß an
die wirtschaftliche Tätigkeit gebildet ist, die Wirtschaftlichkeit
und die Sicherheit der Wirtschaft bezweckt. Es ist die Idee, daß
nicht Vermögensschutz, sondern Einkommensicherung die Bedeutung
der Versicherung ausmacht. Schon Sdiäffle 126 ) hat die
Versicherung als eine Ausgleichung der Einkommen verschiedener
Perioden mittels bankmäßiger Übertragung und Rückübertragung
der Erübrigungen bezeichnet. Es ist, wie P h i I i p p o -
vich^ 27 ) ausführt, ein erwerbswirtschaftlicher Vorgang, dessen
Bedeutung nicht in der Kapitalansammlung oder in der Kreditförderung,
sondern in der Ermöglichung einer besonderen Art
der Einkommensbildung liegt. Conrad 128 ) aber gibt diesem
lx ) Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirtschaft (Tübingen
1873) Bd. II S. 482.
ia7 ) «. a. O. Bd. I S. 404.
W) a. a. O. Bd. II S. 535.