thumbs: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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was nur irgend darauf aussah, als könne es einen solchen Nachweis unter 
stützen, wie Kassenbücher der Wahlvereine, Abrechnungstabellen von Samm 
lungen für irgendwelche Zwecke, Sammellisten, Notizbücher, Sammelbons 
sowie in vielen Fällen auch Privatbriefe, wurde beschlagnahmt. Wo man 
nicht gründlich genug gesucht zu haben glaubte, ward einige Tage später 
noch Nachhaussuchung gehalten. So am 27. November bei Stefan Fritz, 
dem Vertrauensmann für den dritten Berliner Reichstagswahlkreis, und 
am 29. November bei Paul Singer. 
An diesem letzteren Tage war man auf dem Polizeipräsidium so weit, 
auf das Vorspiel die eigentliche Landlung folgen zu lassen. Sie wurde 
tags darauf durch den Reichs- und Staatsanzeiger bekanntgegeben und 
lautete: , . , 
Bekanntmachung. 
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nachstehende 
Vereine: 
der Berliner Mitglieder der 
sozialdemokratischen Partei 
Deutschlands, 
1—6. Die sechs sozialdemokratischen Wahlvereine fürdiesechs 
Berliner Reichstags-Wahlkreise, 
7. die Preßkommission 
8. die Agitationskommission 
9. die Lokalkommission 
10. der Verein „öffentlicher 
Vertrauensmänner" 
11. der Parteivorstand der sozialdemokratischen Partei 
Deutschlands 
auf Grund des 8 8 der Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche 
Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und 
Äereinsrechts vom 11. März 1850 vorläufig geschlossen sind. 
Jede fernere Beteiligung an diesen Vereinen oder an etwaigen Neu 
bildungen, welche sachlich als Fortsetzungen derselben erscheinen, wird nach 
8 16, 1c mit Geldstrafe von 15—150 Mk. oder mit Gefängnisstrafe von 
8 Tagen bis zu 3 Monaten bestraft. 
Berlin, den 29. November 1895. 
Der Polizeipräsident, 
von Windheim. 
Wie die Leitung der Gesamtpartei diesen Streich parierte, ist an an 
derer Stelle geschildert. In den Reihen der Berliner Sozialdemokratie 
herrschte ebenfalls keinen Augenblick Zweifel darüber, daß man sich durch 
den Polizeistreich nicht im geringsten einschüchtern lassen dürfe. Lier, wo 
man der Polizeiherrschaft unter dem Sozialistengesetz Trotz geboten hatte, 
war man am allerwenigsten geneigt, sich unter dem gemeinen Recht den 
Launen der Polizei zu unterwerfen. 
Schon am 10. Dezember 1895 legte die Arbeiterschaft Berlins in zwölf 
großen Volksversammlungen Protest gegen die Polizeimaßregel ein. Als 
Referenten sprachen in diesen Versammlungen, die sämtlich überfüllt waren, 
Ignaz Auer, Richard Fischer, Albin Gerisch, Georg Ledebour, 
Wilhelm Liebknecht, Albert Schmidt, Paul Singer, Arthur Stadt- 
hagen, Franz Tutzauer, Ewald Vogtherr und Fritz Zubeil. Ihre 
Reden, die das Polizeisystem und die Rechtsungleichheit in Preußen 
geißelten, fanden durchweg begeisterte Zustimmung, und mit ebensolchen 
Begeisterungsausbrüchen ward in allen Versammlungen einstimmig die na )- 
stehende Resolution angenommen: e 
Bernstein, Berliner Geschichte. III.
	        
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