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Die Grundlagen.
bis herunter zu Einzelheiten kaufmännischer Arbeit werden umgestaltet. Die Ausschaltung
des Verlustrisikos, wie sie als Übertreibung des von allen vorsichtigen
Wirtschaftern gehegten Wunsches der Risikobeschränkung in den meisten Marktverbänden
erstrebt wird, verführt leicht zum Rentnerstandpunkt und zerstört
so die eigentlich unternehmerischen Vorzüge der leichten und schnellen Anpassungsfähigkeit
an gegebene Tatsachen und Entwicklungen. Ferner werden bestimmte
unternehmerische Tätigkeiten aus ihrem unmittelbaren Wirkungsbereich
herausgenommen und auf Verbandsstellen übertragen, so etwa bei Syndikaten der
Absatz, bei Einkaufsgemeinschaften die Beschaffung und bei sonstigen Gemeinschaftsstellen
die Buchführung, die Materialprüfung, die Normung und Typisierung,
die Spezialisierung, die Schaffung von Einheitsmarken oder Durchführung
gemeinsamer Werbung u. ä. Das sind erhebliche Beschränkungen in der technischen
und kaufmännischen Entschlußfreiheit, ganz abgesehen von den Umstellungen
im Herstellungsgang (etwa bei der Spezialisierung) und in der kaufmännischen
Geschäftsführung überhaupt.
Endlich wird die Rechnungslegung beeinflußt: Die Zahl der Konten verringert
sich, da statt mit den vielen Einzelkunden nur mit der Verbandsverkaufsstelle abgerechnet
wird. Eine Trennung in verbandsfremde und Verbandsgeschäfte wird
nötig, die Vertreter fallen ganz oder teilweise weg, Kontrollen werden eingerichtet
und unter Umständen wieder besondere Maßnahmen zu ihrer Umgehung getroffen.
Die Unmöglichkeit, auf dem Markt durch billige Preise oder bessere Erzeugnisse
vorwärts zu kommen, läßt das Augenmerk auf die Erzielung von Vorteilen innerhalb
des Kartells gerichtet sein: Der Wirtschafter wird zum Verbandspolitiker,
der alle Schwächen, Unklarheiten und Unvollständigkeiten juristischer Abmachungen
zu erkennen und auszunutzen trachtet. Andererseits geht der gemeinsame
Absatz durch das Verbandsbüro durchaus nicht immer nach kaufmännischen Gesichtspunkten
vor sich; der Verkauf verfilzt, bürokratisiert, da ja ein Aufspüren
und Werben nur noch Sinn hat, um solche Kunden zu erhalten, die sich vorher in
anderen Geschäftszweigen eindeckten oder überhaupt noch nicht, mangels wirklich
oder vermeintlich zu geringer Kaufkraft, zu den Abnehmern zählten.
Neuerdings sind, durch besondere Notumstände hervorgerufen, scharfe Staatseingriffe
notwendig geworden, die sich zum Teil auf freiwilligen Maßnahmen der Kartelle aufbauen. So
sind etwa Neubauverbote, wie sie jetzt in vielen Geschäftszweigen erlassen werden, schon
früher zur Bekämpfung der Übererzeugung von einzelnen Verbänden erlassen worden. Die
Überwachung der Rohstoffeinkäufe, soweit sie aus dem Auslande erfolgen, wie auch die völlige
Umstellung der Zahlungstechnik durch die Devisengesetzgebung, die Verwendungsbeschränkungen
für bestimmte Rohstoffe und Fertigerzeugnisse wie auch der Zwang zur gemeinsamen
Aufnahme neuer Erzeugungen (Pflichtgemeinschaft des Braunkohlenbergbaus zur Herstellung
synthetischen Benzins) sind Beispiele für Einflüsse auf die Leistungsdarbietung, wie sie durch
besondere Marktumstände notwendig geworden sind.
4. Die gesetzlichen Eingriffe. Neben den vorerwähnten Einflüssen, die sich aus
der Lage und Verfassung des Marktes für die Einstellung und Darbietung der
betrieblichen Leistungen ergeben, greifen nun noch als oberste Stellen die gesetzgebenden
Körperschaften ein. Durch Erlaß von Gesetzen, deren Auslegung
nach der Verkehrsauffassung oder sonstigen zeitgemäßen Meinungsströmungen
durch oberste richterliche Stellen, wie Reichsgericht, Reichsfinanzhof, Reichsoberhandelsgericht,
Kartellgericht u. a. erfolgt, durch Verordnungen der staatlichen
Organe und der Sicherheitsbehörden, durch Verfügungen und Entscheidungen
der Staats- und Gemeindeverwaltungen wird die staatliche Willensbildung
auf die Betriebe übertragen.
Die Art und Häufigkeit ist naturgemäß abhängig von der jeweils herrschenden
Staatsauffassung (autoritär oder liberal), von der Staatsform (Demokratie, Monarchie),
der Finanzlage (Steuern und Abgaben) und der weltwirtschaftlichen und