Full text: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

14 Umgestalt, b. § 13 I 1 b EinkStG. b. b. Nov. v. 24. 3. 21. 
„Der Begriff ber Abschreibung, wie er im § 13 
Ziffer 1 b bes geltenben Einkommensteuergesetzes fest 
gelegt ist, führt unter ben heutigen wirtschaftlichen Ver 
hältnissen nicht zu ben gewünschten Ergebnissen insofern, 
als bie Abschreibungen nur für Wertminberung zulässig 
sein sollen. Da als Maßstab für bie Wertbemessung 
unsere Währung bient, so wirb sich infolge bes ge 
sunkenen Gelbwertes in ben meisten Fällen ergeben, 
baß eine „Wertminberung" nicht eingetreten ist, baß im 
Gegenteil bie zeitigen Werte vielfach höher.ftnb als bie 
Buchwerte ber noch ganz ober teilweise mit Golbmark 
beschafften Anlagen. Nach bent strengen Wortlaut bes 
§ 13 Ziffer 1 b würben baher eventuell Abschreibungen 
überhaupt nicht stattfinben bürfen. Anbererseits muß 
aber anerkannt werben, baß infolge Benutzung ber im 
§ 13 Ziffer 1 b genannten Gegenstänbe zur Erzielung 
eines Einkommens ein Verbrauch berselben stattgefunben 
hat. Um ben Betrag bieses Verschleißes hat sich aber ber 
Wert bes gebrauchten Gegenstanbes zweifellos gemin- 
bert, zum wenigsten, wenn als Maßstab ber Wert- 
verminberung bie Notwenbigkeit ber Erneuerung be 
ziehungsweise ber Ersatzbeschaffung gewählt wirb. Es 
wirb beshalb vorgeschlagen, ben Begriff ber Abschreibung 
nicht an bie Wertminberung im Sinne bes Gelbwertes 
zu knüpfen, sonbern statt bessert ben Begriff ber Ab 
nutzung einzuführen unb für bie Abnutzung ent« 
sprechenbe Abschreibungen unter Berücksichtigung bes 
Wertes ber erforberlich werbenben Erneuerungen be 
ziehungsweise Ersatzbeschaffungen zuzulassen. Inwieweit 
barüber hinaus Abschreibungen für Wertverminberung 
bei Ermittlung bes lanbwirtschaftlichen unb gewerblichen 
Einkommens zulässig fmb, ergibt sich aus ben Vor 
schriften ber §§ 32—33 a. 
Da nun bie auf biese Weise sich ergebenben Ab 
schreibungsbeträge ober Absetzungen in ben meisten 
Fällen bie auf ber Aktivseite stehenben, ganz ober teil 
weise in Golbmark gewerteten Aktivposten um ein mehr 
faches übersteigen werben, so ergibt sich ganz von selbst 
bie Notwenbigkeit, eventuell bie über bie völlige Ab 
schreibung ber Aktivposten hinaus sich sammelnben Ab 
schreibungsbeträge als steuerfreie Konten auf ber Passiv 
seite erscheinen zu lassen. Dabei kann es gleichgültig 
sein, ob zunächst bie Aktivposten völlig abgeschrieben 
werben, ober ob bie gesamten Abschreibungsbeträge als 
Erneuerungskonten auf ber Passivseite eingesetzt werben. 
Als Konsequenz ber vorstehenben Ausführungen ergibt 
sich, baß bei Erneuerungen beziehungsweise Ersatzbeschaf-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.