Full text: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Stehen Absetzungen vom Zeitwert usw.? 
der letzteren oder, wenn die Widmung 
er st im Laufe der letzteren eintrat, zu 
diesem Zeitpunkt hatte, und zwar in 
demjenigen Bruchteil, in dem die in 
demselben Zeitpunkt vorhanden ge 
wesene Substanz durch Verringerung 
oder Verschlechterung verzehrt, ver 
loren i st (vgl. Anm. 23 a). Soweit eine quan 
titative Verringerung der Substanz erfolgt ist, ergibt 
sich die von dem Werte zur Zeit der Widmung des 
Gegenstandes für die Erzielung des steuerbaren Ertrags 
abzusetzende Quote ohne weiteres aus einem Vergleich 
der Substanz am Schlüsse der Wirtschaftsperiode mit 
derjenigen zur Zeit der Widmung. Handelt es sich da 
gegen nur um eine qualitative Verschlechterung, dann 
ist die Quote zu berechnen nach dem Verhältnis, in 
dem die bei Widmung des Gegenstandes noch vorhan 
dene voraussichtliche Dauer seiner Brauchbarkeit durch 
den inzwischen erfolgten Gebrauch vermindert ist. Be 
trug also z. B. die voraussichtliche Brauchbarkeitsdauer 
bei Beginn des Jahres 1922 noch 15, bei Beginn des 
Jahres 1923 noch 14, bei Beginn des Jahres 1924 nur 
noch — infolge besonders starker Abnutzung — 12 
Jahre, so sind abzusetzen für 1922 1 / 15 des anfangs 
1922, für 1923 2 /i4 des anfangs 1923 vorhanden ge 
wesenen Wertes. Auf den Anschaffungs- oder 
Herstellungspreis oder -wert des Ge 
gen st andes kommt es nicht an. Der von den 
Antragstellern anscheinend nicht klar erkannte Kern 
punkt der Aenderung der Ziff. 1 b liegt in folgendem: 
die Abschreibung bedeutet einen Abzug mit Rück 
sicht auf den Verzehr von dem in dem Gegenstände durch 
dessen Anschaffung oder Herstellung investierten Geld 
beträge, die Absetzung soll einen Ausgleich für 
den Verzehr an dem wirtschaftlichen Werte des 
mit dem investierten Geldbeträge beschafften Gegenstan 
des herstellen. Roch weiter geht das Verlangen der Ab 
setzung der künftigen W i e d e r b e s ch a f- 
fungskosten. Danach soll überhaupt nicht ein Ver 
zehr eines vorhanden gewesenen wirtschaftlichen 
Wertes ausgeglichen werden, sondern die Aufsammlung 
der Mittel zur künftigen Beschaffung anderer wirtschaft 
licher Werte ermöglicht werden. Mit dem Begriffe der 
„Werbungskosten" im Sinne der Verwendung wirt 
schaftlicher Werte zur Erzielung von Ertrag und Ein 
kommen hat dies, im Grunde genommen, nichts mehr ge 
mein. Zwischen dieser Forderung und der Absetzung vom
	        
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