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der Firma geht ins Ausland, obwohl überall bedeutende Zoll
sätze, in Nordamerika sogar 40 o/o des Wertes der Produkte,
die Einfuhr erschweren. Auf Nordamerika kommt trotzdem
1 / i des Gesamtumsatzes, auf England und Schweiz treffen je
3V, °/o, auf Rußland 2 1 / 2 o/ 0 und auf Dänemark, Belgien, Ita
lien, Frankreich und Holland je 2 o/ 0 der Jahresproduktion.
Uns interessieren bei dieser Fabrik besonders die Arbeiter
verhältnisse, da im Betriebe etwa 700 Arbeitskräfte, darunter
450 weibliche Arbeiter, beschäftigt sind. Daneben sind dauernd
etwa 300 Heimarbeiterinnen mit der Borsteneinziehung in die
Hölzer für die Fabrik tätig. Diese Heimarbeit stellt sich für
den Betrieb im Verhältnis zu den eigenen Löhnen so billig, daß
die Hinfracht der Halbfabrikate und Rückfracht der Fertig
produkte aus den Gegenden des badischen Schwarzwaldes,
des Erzgebirges und dem Städtchen Altenburg in Sachsen keine
erhebliche Verringerung des bestehenden Vorteils bewirken.
In diesen Gebieten steht die Fabrik mit Zwischenmeistern in
Verbindung, welche eine unbekannte Anzahl von Heimarbeitern
beschäftigen. Sie erhalten ebenso wie die Münchener Heim
arbeiterinnen die fertigen Unterhölzer, Borsten und den nötigen
Draht mit nach Haus oder arbeiten zusammen in einer dem
Zwischenmeister gehörigen Werkstätte. In München selbst
liefern die Heimarbeiterinnen ihre eingezogene Ware selbst
in der Fabrik ab, wo ihnen der Lohn pro Tausend Stück be
rechnet wird. Als geringstes Tagesverdienst ist seitens der
Fabrik die Höhe von 60 Pfennig noch gestattet. Unter diesem
Minimalverdienst wird an keine Arbeiterin mehr Material ab
gegeben. Diese Frauen betreiben auch das Einziehen neben
der Hausarbeit wie neben ihrem Beruf und sind daher wenig
geübt. Das Höchstverdienst mit 2—2,20 Mark pro Tag fällt
nur den geschicktesten Arbeiterinnen zu, welche diese Tätig
keit schon 10—20 Jahre lang als Beruf ausüben und gegen
über den anderen die Mehrheit bilden. Die in der Fabrik be
schäftigten Arbeitskräfte werden schon im Alter von 14—15
Jahren als Lehrlinge aufgenommen und im Betriebe selbst
angelernt. Dadurch besitzt man stets einen Stamm tüchtiger
angelernter Arbeiter und hat es nicht nötig, weder das städ
tische Arbeitsamt noch die paritätischen Arbeitsnachweise der