4. Kapitel.
Der Arbeitsnachweis.
Die älteste Form des Arbeitsnachweises ist die Umfrage, die aber
eine Zeitlang außer Gebrauch gekommen war. Erst mit der wachsenden
Zahl der Warenhäuser, die fast ständig Bedarf an Arbeitskräften haben,
ist die Umfrage für die Verkäuferinnen wieder in Aufnahme gekommen.
Die Kontoristinnen dagegen richten in der Regel ihre Bewerbung
schriftlich an die Firmen mit offenen Stellungen.
Hierbei erscheint jetzt sehr häufig die Zeitungsanzeige als Ver
mittlerin. Für die Angestellte ist die Aussicht, auf diese Art Stellung
zu finden, recht gering einzuschätzen, für die Firmen ist dieses Verfahren
mit erheblichen Umständen verbunden, wenn sie die Angebote sämt
licher Bewerberinnen entgegennehmen will. Hierbei wird vielfach auch
eine Gehaltsunterbietung durch solche Personen beobachtet, die sich
schon oft vergeblich um Unterkommen bemüht haben und aus Sorge
vor Stellenlosigkeit in ihren. Ansprüchen heruntergehen.
Ebenso gering ist auch der Wert der gewerbsmäßigen Stellen
vermittlung. Weil diese Art der Vermittlung mit Unkosten verknüpft
ist, so benutzen sie nur die Firmen, denen die Vereinsnachweise ver
schlossen sind. Da die Vereine die Arbeitgeber ausweisen, die ihre An
gestellten unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, bei
denen die Bezahlung in keinem Verhältnis zur geforderten Leistung
steht, oder deren sittliches Verhalten den Angestellten gegenüber nicht
ganz einwandfrei ist, so suchen meist nur schlechte Firmen Arbeits
kräfte durch den Stellenvermittler. Außerdem wird vielfach Klage
geführt, daß die Stellenvermittler an einem häufigen Stellenwechsel
interessiert sind und daher auf eine Auswahl geeigneter Kräfte und
Stellen keinen Wert legen.
Diese Mißstände privater Arbeitsvermittlung führten endlich zu
einer halbamtlichen Organisation des Stellennachweises. Zuerst ent
standen Nachweise paritätischer oder charitativer Art. Doch haben
diese gerade für den kaufmännischen Beruf fast gar keinen Wert, weil
die Vermittlung allen in gleicher Weise zur Verfügung stehen muß und
eine Sichtung ausgeschlossen ist.
Es lag daher der Gedanke nahe, daß die kaufmännischen Berufs
vereine den Nachweis ihrem Tätigkeitsbereich anzugliedern suchten.
Die Stellenvermittlung ist kostenlos, aber nur für Mitglieder der Vereine