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tätig. Sie arbeitet jedoch auch für die Geschäftsinhaber unentgeltlich,
weil das durchaus im Interesse der Mitglieder liegt. Aber noch einen
wesentlichen Vorteil außer der Billigkeit für Arbeitgeber und Arbeit
nehmer hat die Stellenvermittlung der Vereine. Da sie keinen Verdienst
dabei erzielen wollen, so ist ihr Bestreben nicht, die Stellen häufig zu
besetzen, sondern die geeigneten Kräfte auszusuchen. Die Sichtung
auf beiden Seiten kann scharf durchgeführt werden, weil ihnen ihre
Personalkenntnisse eine sichere Unterlage bieten und bei der großen
Auswahl viel leichter die geeignete Kraft der passenden Stelle zugeführt
werden kann. Die Leitung ist auch über die Lage der Arbeitgeber so
genau unterrichtet, daß sie imstande ist, ihre Mitglieder vor unliebsamen
Erfahrungen zu bewahren; vielfach werden genaue Listen über die
einzelnen Geschäftshäuser geführt, die durch Auskünfte der Mitglieder
dauernd ergänzt werden. Da die Angestelltenvereine möglichst nur gute
Kräfte unterbringen und schlechte Stellen ausschließen, so besteht
hierin eine Möglichkeit, ihr Ziel, das „auf die Hebung der gesellschaft
lichen und wirtschaftlichen Lage der Handlungsgehilfinnen“ gerichtet
ist, allmählich durchzusetzen.
Sehr oft befassen sich auch die kaufmännischen Unterrichts
anstalten mit Arbeitsnachweis, doch bringen sie nur ihre Schülerinnen
unter. Diese Art der Vermittlung kann von großem Nutzen sein, denn
im allgemeinen muß der Leiter einer solchen Anstalt die Leistungen
und Fähigkeiten seiner Schülerinnen ziemlich genau kennen. Leider
wächst sich diese Art der Stellenvermittlung immer mehr zu einem
Konkurrenzmanöver aus. Das Versprechen, nach Beendigung des
Kurses eine Stellung zu vermitteln, wird als Lockmittel zum Besuch
der Anstalt benutzt. Der Wettbewerb der einzelnen Schulen veranlaßt
die Inhaber dann, auf jede Auswahl zu verzichten, um augenscheinlich
ihr Versprechen einzulösen. Durch derartige Unternehmungen wird
die Arbeitslosigkeit eher vermehrt als vermindert, da in den seltensten
Fällen auf diese Art Dauerstellungen gefunden werden. In der Aussicht,
nach Absolvierung des Kurses unterzukommen, liegt eine große Ver
lockung, sich der kaufmännischen Tätigkeit zuzuwenden, für Kräfte, die
später sich als ungeeignet ausweisenund keinUnterkommenfindenkönnen.
Die gemeinnützigen Anstalten müssen hiervon ausgenommen
werden, da ihr Wirken jeden selbstsüchtigen Nebenzweck ausschließt.
Bei der Stellenvermittlung ist von einem gesetzlichen Eingreifen
geringer Erfolg zu erwarten; nur Selbsthilfe kann hier günstig wirken,
deshalb muß das Ziel darauf gerichtet werden, die Vereinstätigkeit
immer weiter auszubauen und die gesamte kaufmännische Stellenver
mittlung in den Nachweisen der Vereine zu konzentrieren.
n.
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