Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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zu  machen,  weil  die  Geschäftsinhaber  die  für  den  Schulbesuch  nötige
Zeit  den  Angestellten  nicht  zur  Verfügung  stellen.  Deshalb  hat  man
vielfach  die  Unterrichtsstunden  auf  den  Abend  verlegt;  die  Erfolge
nach  anstrengender  Tagesarbeit  sind  aber  gering.  Auch  zeigen  diese
Schulen  in  den  Lehrplänen  und  in  der  Unterrichtsdauer  wenig  Einheitlichkeit. ­
  Außerdem  steht  die  Wahl  der  Unterrichtsfächer  den  Schülerinnen ­
  frei;  daher  werden  nur  die  belegt,  in  denen  das  Wissen  die  größten
Lücken  zeigt.
Nur  mittels  Einführung  des  Schulzwanges  können  alle  diese  Mißstände
  behoben  werden.  Daher  richtet  sich  jetzt  das  Bestreben  dahin,
auch  für  Mädchen  den  Besuch  der  Fortbildungsschulen  obligatorisch
zu  machen.  Die  Verpflichtung  zum  Besuch  einer  Fortbildungsschule  muß
auf  2  bis  3  Jahre  bei  mindestens  6  Wochenstunden  festgesetzt  werden,
um  die  notwendige  fachliche  und  berufliche  Ausbildung  zu  erreichen.
Außerdem  müßte  der  Unterricht  in  die  Tagesstunden  verlegt  werden;
auch  Sonntagsunterricht  ist  nicht  statthaft,  damit  die  Schülerinnen
nicht  abgespannt  sind  und  eine  ausreichende  Ruhezeit  behalten.  Eine
weitere  Forderung  geht  dahin,  den  Fortbildungsschulzwang  bis  zum
vollendeten  18.  Lebensjahr  auszudehnen;  denn  es  muß  mit  der  Tatsache
gerechnet  werden,  daß  viele  Handlungsgehilfinnen  nicht  sogleich  nach
der  Schulentlassung  ihren  Beruf  ergreifen  und  infolgedessen  diese
Bildungsgelegenheit  nicht  ausnützen  könnten.
Im  allgemeinen  muß  zugegeben  werden,  daß  die  Vorgesetzten  Ziele
noch  nicht  verwirklicht  sind,  aber  es  besteht  die  Hoffnung,  daß  sie  im
Laufe  der  Zeit  zu  erreichen  sind,  wenn  das  Reich  diese  Bestrebungen
gesetzgeberisch  ordnet  und  damit  zu  einem  weiteren  Ausbau  zwingt.
            
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