Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

4.  Kapitel.
Der  Arbeitsnachweis.
Die  älteste  Form  des  Arbeitsnachweises  ist  die  Umfrage,  die  aber
eine  Zeitlang  außer  Gebrauch  gekommen  war.  Erst  mit  der  wachsenden
Zahl  der  Warenhäuser,  die  fast  ständig  Bedarf  an  Arbeitskräften  haben,
ist  die  Umfrage  für  die  Verkäuferinnen  wieder  in  Aufnahme  gekommen.
Die  Kontoristinnen  dagegen  richten  in  der  Regel  ihre  Bewerbung
schriftlich  an  die  Firmen  mit  offenen  Stellungen.
Hierbei  erscheint  jetzt  sehr  häufig  die  Zeitungsanzeige  als  Vermittlerin. ­
  Für  die  Angestellte  ist  die  Aussicht,  auf  diese  Art  Stellung
zu  finden,  recht  gering  einzuschätzen,  für  die  Firmen  ist  dieses  Verfahren
mit  erheblichen  Umständen  verbunden,  wenn  sie  die  Angebote  sämtlicher ­
  Bewerberinnen  entgegennehmen  will.  Hierbei  wird  vielfach  auch
eine  Gehaltsunterbietung  durch  solche  Personen  beobachtet,  die  sich
schon  oft  vergeblich  um  Unterkommen  bemüht  haben  und  aus  Sorge
vor  Stellenlosigkeit  in  ihren.  Ansprüchen  heruntergehen.
Ebenso  gering  ist  auch  der  Wert  der  gewerbsmäßigen  Stellenvermittlung. ­
  Weil  diese  Art  der  Vermittlung  mit  Unkosten  verknüpft
ist,  so  benutzen  sie  nur  die  Firmen,  denen  die  Vereinsnachweise  verschlossen ­
  sind.  Da  die  Vereine  die  Arbeitgeber  ausweisen,  die  ihre  Angestellten ­
  unter  schlechten  Arbeitsbedingungen  arbeiten  lassen,  bei
denen  die  Bezahlung  in  keinem  Verhältnis  zur  geforderten  Leistung
steht,  oder  deren  sittliches  Verhalten  den  Angestellten  gegenüber  nicht
ganz  einwandfrei  ist,  so  suchen  meist  nur  schlechte  Firmen  Arbeitskräfte ­
  durch  den  Stellenvermittler.  Außerdem  wird  vielfach  Klage
geführt,  daß  die  Stellenvermittler  an  einem  häufigen  Stellenwechsel
interessiert  sind  und  daher  auf  eine  Auswahl  geeigneter  Kräfte  und
Stellen  keinen  Wert  legen.
Diese  Mißstände  privater  Arbeitsvermittlung  führten  endlich  zu
einer  halbamtlichen  Organisation  des  Stellennachweises.  Zuerst  entstanden ­
  Nachweise  paritätischer  oder  charitativer  Art.  Doch  haben
diese  gerade  für  den  kaufmännischen  Beruf  fast  gar  keinen  Wert,  weil
die  Vermittlung  allen  in  gleicher  Weise  zur  Verfügung  stehen  muß  und
eine  Sichtung  ausgeschlossen  ist.
Es  lag  daher  der  Gedanke  nahe,  daß  die  kaufmännischen  Berufsvereine ­
  den  Nachweis  ihrem  Tätigkeitsbereich  anzugliedern  suchten.
Die  Stellenvermittlung  ist  kostenlos,  aber  nur  für  Mitglieder  der  Vereine
            
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