Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Für  diese  Angestellten  sind  meist  also  persönliolie  Gründe  maßgebend; ­
  für  die  größere  Mehrzahl  aber,  die  bald  nach  der  Schulzeit
in  den  Beruf  eintritt,  ist  die  Berufsbildung  ausschlaggebend.  Daß
hierbei  aber  nicht  die  Dauer  allein,  sondern  auch  die  Gründlichkeit
der  Ausbildung  entscheidend  ist,  beweisen  die  Gehaltsziffern  für  die
Schülerinnen,  die  eine  Presse  länger  als  %  Jahr  besucht  haben.  Da
diese  Anstalten  in  der  Begel  nur  auf  kurze  Kurse  eingerichtet  sind,
so  ist  eine  Schülerin,  die  die  Anstalt  länger  besucht,  gezwungen,  den
Unterrichtsstoff  zu  wiederholen.  Man  wird  nun  annehmen  müssen,
daß  die  Schülerinnen,  die  eine  solche  Wiederholung  wünschen,  die
Lehrgegenstände  noch  nicht  ganz  erfaßt  haben,  also  schwerlich  zu  den
fähigsten  Kräften  gehören.
Für  die  anderen  Anstalten  ist  aber  in  der  Regel  die  Dauer  des
Unterrichtes  gleichbedeutend  mit  einer  Erweiterung  des  Lehrstoffes,
Bei  den  Fortbildungsschulen  treten  die  Vorteile  weniger  scharf  hervor.
Das  dürfte  darauf  zurückzuführen  sein,  daß  die  Kenntnisse  während
der  Berufstätigkeit  erworben  werden  und  daher  weniger  Beachtung
finden.  Dagegen  geht  klar  aus  der  Übersicht  hervor,  daß  die  Angestellten, ­
  die  einen  Zwei-  oder  Dreijahreskursus  einer  Handelsschule
durchgenommen  haben,  erheblich  günstiger  gestellt  sind.  Selbst
wenn  man  die  Kosten  in  Betracht  zieht,  die  eine  solche  Ausbildung
verursacht,  wird  man  doch  zu  dem  Schluß  kommen,  daß  die  Aufwendung ­
  für  die  Ausbildung  sich  späterhin  durch  das  bedeutend  höhere
Gehalt  reichlich  bezahlt  macht.  Leider  aber  sind  sehr  viele  Eltern
noch  nicht  weitsichtig  genug,  diesen  Vorteil  zu  erkennen,  deshalb
wird  noch  vielfach  das  Fortkommen  der  Handlungsgehilfinnen  durch
eine  ungenügende  Vorbildung  erschwert.
Für  die  Verkäuferinnen  ist  eine  Lehre  noch  allgemein  üblich.
Aber  auch  hier  hat  sich  die  Sitte  herausgebildet,  schon  während  der
Lehrzeit  eine  Vergütung  zu  zahlen,  wodurch  natürlich  sehr  viele  ungeeignete ­
  Kräfte  veranlaßt  werden,  sich  diesem  Beruf  zuzuwenden.
Die  Vergütung  richtet  sich  auch  hier  nach  der  Dauer  der  Lehrzeit,
doch  ist  die  Lehrvergütung  geringer  als  die  der  Kontoristinnen.  Die
Unterschiede  in  der  Bezahlung  dieser  beiden  Angestelltengruppen
zeigen  sich  in  stärkerem  Maße  bei  den  Gehältern.  Für  die  Verkäuferinnen ­
  betrug  das  Gehalt

mit  Lehrzeit  von
1  Jahr
von  mehr  als  1  Jahr

bis  70  M.
%

über  70
bis  100  M.
%

über  100  M.
%

45,4

33,7

20,9

.  52,5

32,5

15,0

.  46,1

28,4

25,4
            
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