fessionellen Vereine errichtet. Bald zeigte es sich aber auch hier, daß
soziale Aufgaben in einem großen Rahmen mehr Aussicht auf Verwirk
lichung haben, und daher wurde 1901 auf einer Tagung in Köln die
Vereinigung der getrennten Einzelvereine vollzogen. Diese neue Ge
meinschaft trat als Gesamtverband katholischer kaufmännischer
Gehilfinnen Deutschlands ins Leben. Die Vereine behalten ihre völlige
Selbständigkeit, da der Verband nur durch gegenseitige Hilfe die Macht
•der einzelnen Vereine heben will, aber keine Zentralisation der Ver
waltung bezweckt.
Wegen der Konfessionalität des Verbandes hat die Mitgliederzahl
•bis jetzt noch keineswegs die Höhe der beiden vorgenannten Vereine
erreicht. 1912 wurden 6966 Mitglieder gezählt, doch ist eine weitere
Zunahme sehr wahrscheinlich.
Neben diesen nur für Frauen bestimmten Vereinen bestehen auch
gemischte Organisationen, die kaufmännische Angestellte beiderlei
Geschlechts aufnehmen. Hierher gehören: der Zentralverband der
Handlungsgehilfen und -gehilfinnen Deutschlands und der Verein der
deutschen Kaufleute; doch ist ihre Bedeutung gerade für die Organi
sation der Frauen ganz gering, da Männer die Führung haben und
weibliche Mitglieder fast immer die Minderheit darstellen. Der Ein
fluß der Frauen durch ihre Mitgliedschaft in Berufsvereinen be
schränkt sich auf den, den sie durch reine Frauenorganisation
■ausüben.
Außerdem bestehen einzelne Fach verbände; da sie sich aber wesent
lich auf einen Teil der Angestellten beschränken, und ihre Mitgliederzahl
demnach recht gering sein wird, so ist ihr Einfluß in wirtschaftlichen
und sozialen Fragen nicht von Belang.
Eine Möglichkeit, daß auch kleinere Verbände ihre Kräfte in den
Dienst der Gesamtheit stellen, besteht nur in der Zusammenfassung.
Aus dieser Einsicht, durch die Masse zu wirken, sind Bestrebungen zu
verstehen, die die Vereine zu gemeinsamer Arbeit heranziehen wollen.
Bis zu einem gewissen Grad ist das auch dem Deutschen Verband
kaufmännischer Vereine gelungen, der 1889 gegründet wurde, aber erst
/1896 auch weibliche Beteiligung gestattete. Der Verband arbeitet nur
.mit Vereinen, Einzelmitglieder sind ausgeschlossen. Ein solcher Ver
such, alle Beteiligten zu gemeinsamer Arbeit zu gewinnen, wird immer
große Schwierigkeiten bieten, da zu widerstrebende Elemente mitein
ander in Verbindung gebracht werden sollen. Alle Richtungen werden
daher nie vertreten sein und im Verband die Ansichten herrschen, die
der mächtigste Verein vertritt. Für die Angestellten ist es daher be
deutend wichtiger, ihre Kräfte in den einzelnen Gehilfinnenorganisatio-
sienzu konzentrieren und auf diese Art ihre Forderungen durchzuführen.