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Handlungsgehilfinnen in allen Berufsangelegenheiten; in Notfällen
helfen sie, soweit es ihre Mittel erlauben, auch mit Barbeträgen aus.
Gerade diese materielle Hilfe ist oft ein wichtigerer Grund zum Beitritt
als die soziale Betätigung des Vereins.
Ein Verband sollte sich aber nie auf diese Hilfe beschränken; er
soll keine Armenpflege, sondern Sozialpolitik treiben. In dieser Hin
sicht sind die Aufgaben, die ein Verband übernimmt, fast unbeschränkt;
denn die Mängel, die sich allenthalben zeigen, geben noch viel Gelegen
heit zur Betätigung. Aber nie soll der Verein Forderungen aufstellen
und Bestrebungen in die Wege leiten, die von vornherein über die Grenze
des Möglichen und Erreichbaren hinausgehen. Damit stößt er die ab,
die tatsächlich gewillt sind, Hilfe zu bringen, und seine eigenen Mit
glieder, die das Anmaßende solcher Handlungen nicht billigen. Bis
jetzt sind die Vereine in derartige Extreme nicht verfallen, es steht
daher zu hoffen, daß die Ziele, die sie sich gesetzt haben, erreicht werden
und die Lage der Handlungsgehilfinnen dann weniger Anlaß zu Klagen
bietet. Aufhören aber wird die Betätigungsmöglichkeit nie, selbst wenn
alle Wünsche, die bis jetzt gestellt sind, eine gesetzliche Regelung er
fahren haben, da es in der menschlichen Natur begründet ist, daß
Erreichtes an Wert verliert und die Erkenntnis neuer Mängel bringt.
In diesem steten Weiterdrängen liegt aber der Keim zu neuen Zielen
und die Gewähr einer weiteren Auf wärtesnt Wicklung der Angestellten
schaft und eines kräftigeren Ausbaues ihrer Organisationen; denn ohne
■ein Weiterstreben würde ein Stillstand eintreten und damit Rückschritt
zu befürchten sein.