Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Handlungsgehilfinnen  in  allen  Berufsangelegenheiten;  in  Notfällen
helfen  sie,  soweit  es  ihre  Mittel  erlauben,  auch  mit  Barbeträgen  aus.
Gerade  diese  materielle  Hilfe  ist  oft  ein  wichtigerer  Grund  zum  Beitritt
als  die  soziale  Betätigung  des  Vereins.
Ein  Verband  sollte  sich  aber  nie  auf  diese  Hilfe  beschränken;  er
soll  keine  Armenpflege,  sondern  Sozialpolitik  treiben.  In  dieser  Hinsicht ­
  sind  die  Aufgaben,  die  ein  Verband  übernimmt,  fast  unbeschränkt;
denn  die  Mängel,  die  sich  allenthalben  zeigen,  geben  noch  viel  Gelegenheit ­
  zur  Betätigung.  Aber  nie  soll  der  Verein  Forderungen  aufstellen
und  Bestrebungen  in  die  Wege  leiten,  die  von  vornherein  über  die  Grenze
des  Möglichen  und  Erreichbaren  hinausgehen.  Damit  stößt  er  die  ab,
die  tatsächlich  gewillt  sind,  Hilfe  zu  bringen,  und  seine  eigenen  Mitglieder, ­
  die  das  Anmaßende  solcher  Handlungen  nicht  billigen.  Bis
jetzt  sind  die  Vereine  in  derartige  Extreme  nicht  verfallen,  es  steht
daher  zu  hoffen,  daß  die  Ziele,  die  sie  sich  gesetzt  haben,  erreicht  werden
und  die  Lage  der  Handlungsgehilfinnen  dann  weniger  Anlaß  zu  Klagen
bietet.  Aufhören  aber  wird  die  Betätigungsmöglichkeit  nie,  selbst  wenn
alle  Wünsche,  die  bis  jetzt  gestellt  sind,  eine  gesetzliche  Regelung  erfahren ­
  haben,  da  es  in  der  menschlichen  Natur  begründet  ist,  daß
Erreichtes  an  Wert  verliert  und  die  Erkenntnis  neuer  Mängel  bringt.
In  diesem  steten  Weiterdrängen  liegt  aber  der  Keim  zu  neuen  Zielen
und  die  Gewähr  einer  weiteren  Auf  wärtesnt  Wicklung  der  Angestelltenschaft ­
  und  eines  kräftigeren  Ausbaues  ihrer  Organisationen;  denn  ohne
■ein  Weiterstreben  würde  ein  Stillstand  eintreten  und  damit  Rückschritt
zu  befürchten  sein.
            
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