Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Die  Aufgaben,  die  sich  die  Handlungsgehilfinnenverbände  gestellt
haben,  entsprechen  sich  in  den  Grundzügen;  sie  richten  sich  auf  sozialpolitische ­
  Forderungen  und  auf  Besserung  der  augenblicklichen  Lage,
soweit  es  durch  Selbsthilfe  erreichbar  ist.  In  erster  Linie  kämpfen  wohl
alle  Vereine  für  eine  reichsgesetzliche  Regelung  und  Einschränkung 1
der  Arbeitszeit,  sie  wollen  daher  den  allgemeinen  Zwang  zum  8-Uhr-Ladenschluß,
  Einführung  Vollständiger  Sonntagsruhe  und  Rechtsanspruch ­
  auf  Sommerurlaub  unter  Weiterzahlung  des  Gehalts.  Um  die
Klagen  über  schlechte  Ausbildung  dadurch  zu  beseitigen,  daß  den
Angestellten  Gelegenheit  gegeben  wird,  sich  besser  beruflich  auszubilden, ­
  wird  die  Pflichtfortbildungsschule  auch  für  weibliche  Angestellte
und  eine  Übernahme  der  Handelsschulen  in  staatliche  Leitung  erstrebt-Auch
  das  Lehrlingswesen,  das  dringend  einer  Besserung  bedarf,  soll
der  Staat  neu  regeln.  Da  aber  alle  diese  Forderungen,  auch  wenn  sie
gesetzlich  geordnet  sind,  nur  Aussicht  auf  tatsächliche  Erfüllung
haben,  wenn  die  genügende  Aufsicht  vorhanden  ist,  so  verlangen  sie
die  Einstellung  Von  Handelsinspektoren,  die  für  die  Ausführung  der
Gesetze  zu  sorgen  haben.  Bei  den  Kaufmannsgerichten  wird  eine  Gleichberechtigung ­
  der  Frau  gefordert,  da  die  Interessen  sonst  nicht  genügend
gewahrt  erscheinen.
Diese  Ziele  wollen  günstige  Lebensverhältnisse  schaffen;  daneben
werden  auch  rechtliche  Besserungen  erstrebt.  Eine  Änderung  des  bestehenden ­
  Rechts  scheint  in  der  Richtung  nötig,  daß  Maßnahmen,  die
den  Angestellten  belästigen,  ohne  dem  Arbeitgeber  doch  einen  völlig
ausreichenden  Schutz  zu  gewähren,  verschwinden;  deshalb  soll  die
Konkurrenzklausel  fallen.
Mit  diesen  Aussichten  auf  eine  bessere  Lage  in  der  Zukunft  ist  aber
den  Handlungsgehilfinnen  nicht  gedient,  die  eine  tatkräftige  Unterstützung ­
  in  der  Gegenwart  gebrauchen.  Die  Vereine  haben  sich  daher
auf  den  Boden  der  Gegenwart  gestellt  und  tatkräftig  dort  eingegriffen,.
wo  es  nötig  war.  Da  die  Vereine  von  der  Ansicht  ausgingen,  daß  die  Vorbildung ­
  die  Grundlage  der  zukünftigen  Stellung  ist,  so  haben  sie,  um
auch  die  weiblichen  Angestellten  für  den  Wettbewerb  geeigneter  zu
machen,  sich  das  Bildungswesen  sehr  angelegen  sein  lassen.  Sie  richten
Kurse  ein,  gründen  Handelsschulen,  lassen  belehrende  Vorträge  halten*
stellen  Vereinsbibliotheken  und  Lesehallen  zur  Verfügung  und  arbeiten
auch  durch  ihre  Zeitschriften  an  der  Hebung  der  Bildung.  Auf  diese
Art  ermöglichen  sie  es  den  Handlungsgehilfinnen,  sich  stets  weiter  zu
unterrichten.  Doch  haben  sich  die  Vereine  damit  nicht  begnügt,  sie
helfen  ihren  Mitgliedern  auch  in  greifbarer  Form.  Sie  richten  daher
Stellennachweise  ein  und  versuchen  ihre  Mitglieder  in  passenden  Stellen
unterzubringen.  Sie  gewähren  kostenlos  Rechtshilfe  und  beraten  die
            
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