nomntcn und als Abgabe 2 kr. pro Pfund zu Grunde gelegt wurden. Auf
derselben Grundlage war der Salzbezug des badischen Grenzortes Ruchseu ge
regelt. Dieser Ort empfing sein Salz von der württembergischen Salzfaktorei
Neckarsulm. Aehnlich wurde es mit den Salzliefernngen an die Kondominatorte
Edelfingen, Widdern und Schluchsen gehalten.
Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung war ein von den Neckarsalinen
im Jahre 1828 zu Heidelberg geschlossener Vertrag, der den Salzverkauf nach
dem Auslande kontingentsweise regelte. Der Zusammenschluß betraf die würt-
tembergischen Salinen Friedrichshall und Clemenshall, die badische Saline Rap
penau und die hessische Saline Wimpffen Z.
Der vorbezeichnete, sogenannte Heidelberger Vertrag vom Jahre
1828 hat mehrfach eine Erneuerung gefunden. So wurde mit der Salinen-
verwaltnng von Wimpffen ein neuer Vertrag vom 19. April 1841, mit Lnd-
wigshall vom 19./20. Oktober 1847, gültig vom 1. Mai 1848 bis 30. April
1854, geschlossen. Nach diesen Verträgen waren die Salinen Friedrichshall
und Clemensball zusammen mit 5 /i2 an den Salzverkäufen nach dem Ausland
beteiligt. Den Salzbedarf für das Herzogtum Nassau bestritten die württem-
bergischen Salinen eine Zeitlang allein. Ein diesbezüglicher Liefernngsvertrag,
der am 1. März 1849 sein Ende erreichte, wurde um ein Jahr bis zum 1.
März 1850 verlängert. Man wußte sich dann weiter den gesamten Salzbedarf
für das Herzogtum Nassau durch einen neuen Vertrag vom 5. Oktober 1849
ans zehn Jahre bis zum 1. März 1860 zu sichern. Allerdings war der Ab
schluß des neuen Vertrages nur durch eine Ermäßigung der Salzpreise zu er
reichen gewesen. Bemerkt sei auch, daß die württembergischen Staatssalinen in
dem benachbarten preußischen Fürstentum Hohenzollern den Salzverkanf ans Grund
eines von Preußen gewährten Monopols ausübten. Für dieses Salzmonopol
batte die Württembergische Staatsfinanzverwaltung jährlich vertragsmäßig 28 875
fl. in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts an die preußische Finanz-
verwaltung zu leisten Diese Abgabe an Preußen kam allerdings in Fortfall,
als dieser Staat im Jahre 1854 mit dem Bau eines eigenen Steinsalzbergwerkes
bei Sigmaringen begann.
Ein anderes 'bemerkenswertes Kapitel des württembergischen Salzhandels
betrifft den Salzverkehr mit Bayern, der sich auf Grund von Salztausch
verträgen in den Jahren 1819 bis etwa 1860 vollzog. Die Grundlage dieser
Verträge bildeten die wirtschaftlichen Erwägungen der Frachtersparnis, die zu
einer Zeit des Eisenbahnmangels von größter Bedeutung war. Bayern, das
seine Hanptsalinen im Süden zu liegen hatte, versorgte vertraglich die württem
bergischen Gebiete des Donaukreises mit Salz, während umgekehrt Württemberg,
dessen Hanptsalinen im Norden lagen, die bayrische Pfalz mit Unterfranken im
Austausch mit Salz versah.
Einen guten Einblick gewinnen wir in diese Handelsbeziehungen aus dem
im Anhang mitgeteilten Salztanschvertrag vom 7. Juli 1821, der bisher nicht
veröffentlicht wurde und der sich im König!. Haus- und Staatsarchiv zu Stutt
gart befindet.
Der Salz-Tauschvertrag zwischen Württemberg undBayern
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1827. II. außerord. Bei-
lagen-Heft, S. 130.
2) Verhandlungen d. ivürtt. Kammer d. Abg., Jahr 1852/ II. Beil. Bd. S. 911.
Neumann, Salzbergbau und Salmenlvesen i» Württemberg. 3