Full text: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

34 
vom 31. Juli 1821 wurde am 1. Juli 1826 auf drei Jahre bis 1829 er 
neuert. Nach dem im Königl. Haus- und Staats-Archiv zu Stuttgart befindlichen 
Originalvertrag weist derselbe gegen den Vorvertrag nur einige Aenderungen 
auf, sodaß von einer vollständigen Wiedergabe des erneuerten Vertrages hier 
abgesehen werden kann. Nach dem neuen Vertrag vom 1. Juli 1826 waren 
die Salzlieferungen, die Bayern zu leisten hatte, wie folgt festgesetzt. Für das: 
Etatsjahr 1826/27 25 000 Zentner 
„ 1827/28 25 000 
„ 1828/30 25 000 „ 
Diese 75 000 bayrischen Zentner entsprachen 90 000 Württembergischen 
Zentnern, die von der Legstätte Memmingen abzuliefern waren. Aehnlich lieferte 
Württemberg von seiner Saline Friedrichshall 90000 Württembergische Zentner 
in drei Jahren an Bayern ab. Nach § 3 des erneuerten Vertrages hatte Bayern 
ein „reines, weißes, trockenes, feinkörniges" und die Saline Friedrichshall ein 
„grobkörniges" Salz anzuliefern. Im § 7 wurde es für eine Amtsobliegenheit 
des Salzbeamten in Memmingen erklärt, das Salz denjenigen Fuhrleuten pflicht 
gemäß und gewissenhaft vorzuwiegen und zu verabfolgen, welche sich durch Lade 
anweisungen württembergischer Salzfaktoren hierzu ausweisen. Die Hauptver 
waltung der Salinengefälle in Stuttgart hatte dem bayrischen Salzamt in 
Memmingen zu Anfang eines jeden Etatsjahres die für die Lieferung in Frage 
komnienden Württembergischen Salzfaktorien anzuzeigen, wobei gleichzeitig der 
Bedarf an Fässern anzugeben war. Anderseits hatte der Salz-Inspektor in Fried 
richshall Salz an diejenigen Schiffer auszuhändigen, welche hiermit von dem 
bayrischen Salzamt zu Speyer durch Ladeanweisungen betraut waren. Für jede 
Schiffsladung mußte ein besonderer Frachtbrief ausgefertigt werden. Am Ende 
eines jeden Monats hatte die Salzinspektion von Friedrichshall an die bayrischen 
General-Bergwerks- und Salinen-Administration zu München Nachricht darüber 
gelangen zu lassen, welche Salzmengen zur Verladung gekommen waren. Ander 
seits stellte das Salzamt Speyer eine Quittung über die monatlich von Fried 
richshall empfangenen Salzmengen aus, der am Jahresschluß eine Hauptquittung 
folgte, die bei der Hauptverwaltung der Salinen-Gefälle in Stuttgart eingereicht 
wurde. Der § 15 und 16 des erneuerten Salz-Tauschvertrags brachte eine etwas 
genauere Regelung des beiderseitigen Transitverkehrs und nachbarlichen Grenz 
verkehrs mit Salz. Die Königl. bayrische Regierung erklärte hier, daß sie 
der Durchfuhr württembergischen Salzes durch folgende Gebietsteile kein Hinder 
nis bereiten wolle, lind zwar nach dem Wortlaut des Vertrages: 
A. unter Bestimmung einer mäßigen Transit-Abgabe in dem Falle, wenn 
Württemberg Salzversendungen durch Rheinbayern nach andern Ländern 
zu machen hat. 
B. Wegen der unbedeutenden Wegstrecke zollfrei: 
a. Von der württembergischen Faktorie Wangen nach Jsny, und umgekehrt, 
über die bayrische Zollstation Standach und Siegenstein. 
b. Von der Faktorie Giengen über die bayrische Zollstation Bachhagel in die 
nächstgelegenen Grenzorte des Oberamtes Neresheim. 
e. Von der Faktorie Mergentheim über die bayrische Zollstation Nöttingen 
in den württembergischen Ort Waldmannshofen. 
Als Gegenleistung hatte Württemberg die Verpflichtung zu übernehmen, an 
die vorstehend unter a und c genannten Grenzorte nur den „Selbstbedarf an
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.