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eine 4%tge Verzinsung von dem investierten Kapital, so arbeitet Sulz mit
einem Verlust von zirka 6%, währenddem unsere anderen Salinen eine Rente
von 15,38 % liefern".
In der genannten Sitzung der Kammer trat nunmehr der Abg. Böhm
(Sulz) für den Fortbestand der Saline mit warmen Worten ein. Nicht mit
Unrecht führte der Abg. Böhm aus, daß Stadt Sulz und Saline Sulz seit
Jahrhunderten innig verbundene Begriffe sind. Mit Recht wurde darauf aufmerksam
gemacht, daß mit Aufhören der Saline die in den benachbarten Bezirken
ansässige kleine Landwirtschaft des billigen und guten Düngemittels der
Hallerde verlustig gehen würde. Die Stadt selbst genießt hierdurch einen wirtschaftlich
wertvollen Handelsverkehr, da die Bauern, welche die Hallerde abholen,
oft zu 100 bis 150 Fuhrwerken an einem Tage in Sulz erscheinen.
Ferner würde mit der Aufgabe der Saline auch das seit einigen Jahrzehnten
bestehende Solbad zu Sulz in seinem Bestände bedroht sein. Gerade in der
Gemeinde Sulz hat sich in den letzten Jahren auf Grund des Solbades ein
lebhafter Fremdenverkehr entwickelt, was auch zur Errichtung eines größeren
Badehotels geführt hat. Die Stadt Stuttgart hat im letzten Jahr 200 Kinder
zur Erholung in dieses freundliche kleine Schwarzwaldbad Sulz geschickt. Diese
Entwicklung zur Badestadt würde durch das Eingehen der Saline zweifellos
schwer geschädigt iverden. Und noch ein dritter Grund spricht für die Erhaltung
der Saline; denn mit deren Stillegung würde die bisher von Sulz aus erfolgte
Kochsalzversorgung der umliegenden Oberämter vermutlich der im benachbarten
Hohenzollern befindlichen kgl. preuß. Saline Stetten zufallen. Die Annahme,
daß die Kochsalzproduktion von Sulz seitens der Saline Wilhelmshall
übernommen werden könnte, dürfte sich nur zum Teil verwirklichen. In Würdigung
dieser Tatsachen ist denn auch die Stellung der Württembergischen Regierung
vorläufig auf eine Erhaltung der Saline Sulz gerichtet. Mit bezug
hierauf machte der Württembergische Staatsminister der Finanzen v. Geßler in
der Kammer-Sitzung vom 7. Juni 1909 folgende Ausführungen: „Wenn sodann
die Verwaltung in dem vorliegenden Etat von einer Aushebung der Saline
Sulz absehen zu sollen geglaubt hat, so ist sie hiebei davon ausgegangen,
daß die Verhältnisse dieser Saline nicht so beschaffen sind, daß eine Aufhebung
der Saline, wenigstens zur Zeit und so lange als die bestehenden Verhältnisse
fortdauern, als eine Notwendigkeit angesehen werden könnte, denn man wird
immerhin mit der Saline mit einer, wenn auch bescheidenen Rente noch rechnen
können und außerdem kommt in Betracht das Bedürfnis, das sich in der ganzen
Umgegend für die Beschaffung von Hallerde gezeigt hat" l ).
In den weiteren Verhandlungen wurde noch darauf hingewiesen, daß sich
eine Versetzung der Arbeiter an andere Staatssalinen schwer durchführen lassen
würde, da ein großer Teil der Arbeiter Hans und Acker besitze. Bedenken
fanden die hohen Verwaltungskosten der Saline. Der Beamtenapparat umfaßt
einen Salinenverwalter mit 4500 M., einen Platzmeister mit 2200 M. und
einen Kanzleilehrling mit 500 M. Jahresgehalt. Es wurde in Vorschlag gebracht,
die Verwaltung teilweise von der Kgl. Saline Wilhelmshall mitbesorgen
zu lassen. Die württembergische II. Kammer kam zu folgendem Ergebnis. Der
Antrag der Finanz-Kommission gelangte zur Annahme. Hiernach hätte also die
1) Verhandlung d. württ. II. Kammer. Protokoll Band 2, S. 967.