Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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„Ende  dieses  Pachtbriefs  besonders  angehängten  Verzeichniß,  dem  Herzogt.
„Sachsen-Weimarschen  Legations-Rath  Bertuch  und  Compagnie,  Ihren  Erben
„und  Erbnehmern,  in  einen  anderweiten  40jährigen  Pacht  gegeben  haben."
Aus  dem  weiteren  Inhalt  dieses  Vertrages,  der  später  bei  Einführung  des
staatlichen  Salzmonopols  im  Jahre  t807  in  Württemberg  von  großer  Bedeutung ­
  werden  sollte,  sind  dann  noch  folgende  Punkte  hervorzuheben.  Im  Artikel ­
  6  des  Vertrages  wurde  bestimmt,  daß  sich  die  Pacht  zu  den  alten  Bedingungen ­
  um  l0  Jahre  verlängern  sollte,  wenn  der  dreijährige  Durchschnitt
der  letzten  Pachtjahre  für  den  Orden  eine  Zehntabgabe  von  1000  Ztr.  Salz
für  das  Jahr  ergab.  In  diesem  Fall  verlängerte  sich  die  Pachtdauer  also  auf
50  Jahre.  Beabsichtigte  der  Orden  nach  Ablauf  dieser  Frist,  die  Saline  abermals ­
  in  Pacht  zu  geben,  so  war  den  Erben  des  ersten  Pächters  ein  Vorrecht
auf  die  weitere  Pacht  eingeräumt,  die  jedoch  dem  Orden  in  seinem  Sinne  festzusetzen ­
  vorbehalten  blieb.
Der  Kompagnie  stand  ein  uneingeschränktes  Baurecht  hinsichtlich  aller  Salinenanlagen ­
  zu.  Im  übrigen  genoß  die  Kompagnie  weitgehende  wirtschaftliche
und  finanzielle  Vergünstigungen.  So  war  der  Gesellschaft  für  das  von  ihr
produzierte  Salz  volle  Zoll-,  Chaussee-,,  Brücken-  und  Wegegeldfreiheit  zugestanden. ­
  Die  sonst  gesetzlich  zu  duldende  militärische  Einquartierung  konnte  die
Gesellschaft  durch  Zahlung  einer  entsprechenden  Geldentschädigung  an  die  Ortsgemeinde ­
  abwenden.  Ferner  genossen  die  Offizianten  und  Arbeiter  der  Saline
volle  Personalfreiheit  betreffs  Frohn-  und  Wachtdienste  oder  ähnlicher  Dienste;
auch  eine  gewisse  Steuerfreiheit  war  vorgesehen.  Diese  Begünstigungen  kamen
jedoch  in  dem  Augenblick  in  Fortfall,  wo  ein  Werksangestellter  Grund  und
Boden  erwarb.  Er  trat  hierdurch  ohne  weiteres  in  das  allgeniein  gültige
Untertanenrechtsverhältnis  ein.  Die  Gesellschaft  durfte  im  ganzen  Gebiet  des
Ordens  nach  freieni  Ermessen  Salzniederlagen  errichten,  ohne  daß  hierfür  der
Gesellschaft  ein  Privileg  eingcräunit  wurde,  vielmehr  war  der  Salzhandel  für
jedermann  freigegeben.  Anderseits  bestand  für  die  Gesellschaft  die  zum  Schutze
des  Kleinhandels  festgelegte  Vertragspflicht,  beim  Salzverkauf  nicht  unter  7*  3 tr -
abzugeben.  Was  nun  die  finanziellen  Leistungen  betraf,  welche  die  Gesellschaft
ans  Grund  des  Pachtvertrages  zu  erfüllen  hatte,  so  waren  dieselben  im  folgenden ­
  Umfange  festgelegt.  Für  die  ersten  sechs  Pachtjahre  blieb  die  Gesellschaft
von  jeder  Pachtzahlung  und  sonstigen  Abgabe  befreit.  Vom  siebenten  Pachtjahre ­
  ab  bis  zur  Dauer  des  Vertrages  war  jährlich  eine  Pachtsumme  von
4000  Gulden  zu  entrichten.  Der  Pachtpreis  mußte  halbjährlich,  also  in  zwei
Jahresraten,  im  voraus  entrichtet  werden.  Blieb  die  Gesellschaft  mit  drei
Pachtzahlungen  in  Verzug,  so  erlosch  der  Vertrag  und  der  Deutschmeister-Orden
trat  ohne  weiteres  in  die  gesamten  Besitzrechte  der  Saline  ein.  Zu  dieser
Jahrespacht  trat  noch  eine  Zehntabgabe,  die  aber  erst  vom  neunten  Betriebsjahr ­
  ab  fällig  wurde.  Der  zehnte  Teil  der  gesamten  Salzproduktion  blieb  hiernach ­
  zur  Verfügung  des  Ordens.  Nach  dem  Vertrag  ernannte  der  Orden  zu
diesem  Zweck  einen  Beamten,  welcher  der  Salzfabrikation  auf  der  Saline  beiwohnte, ­
  um  so  beim  jedesmaligen  Sud  die  zu  leistende  Zehntabgabe  für  den
Orden  festzustellen.  Vertraglich  stand  es  dem  Orden  frei,  entweder  die  ans  die
Zehntabgabe  entfallende  Salzmenge  der  Kompagnie  zum  laufenden  Preise  zu
überlassen  oder  der  Orden  konnte  auch  nach  seiner  Wahl  das  Zehntsalz  in  natura
  fordern.  Im  letzteren  Falle  hatte  die  Kompagnie  dem  Orden  kostenfrei
            
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