Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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daher  als  Salzverkaufsgebiet  durch  Kgl.  Dekret  vom  17.  März  1820  die  drei
Oberämter  Neckarsulm,  Künzelsau  und  Mergentheim  angewiesen  J ).  Angesichts
dieser  Sachlage  war  es  für  die  drei  genannten  Oberämter  unmöglich,  dortselbst
das  staatliche  Salzmonopol  durchzuführen.  Um  nun  diesen  unhaltbaren  Zustand
zu  beseitigen,  entschloß  sich  die  Württembergische  Regierung,  der  Pachtgesellschaft
einen  die  Monopolfrage  lösenden  Salzverkaufsvertrag  vorzuschlagen.  In  der
Tat  kam  es  am  26.  Juni  1821  zwischen  einer  Regierungs-Kommission  und  der
Pachtgesellschaft  zum  Abschluß  folgende»  Vertrages.  Die  Königliche  Hauptverwaltung ­
  der  Salinengefälle  übernahm  von  der  Pachtgesellschaft  jährlich  45  000  Ztr.
Kochsalz  zum  Preise  von  2  fl.  40  kr.  pro  Zentner,  ferner  das  bei  der  Fabrikation ­
  sich  ergebende  Viehsalz  zum  Preise  von  1  fl.  40  kr.  pro  Zentner.  Als
Gegenleistung  hatte  die  Gesellschaft  auf  den  freien  Salzverkauf  im  Lande  zu  verzichten. ­
  Hatte  die  Gesellschaft  eine  Mehrproduktion  an  Kochsalz,  so  stand  es  ihr
frei,  dieses  im  Ausland  abzusetzen.  Dieser  Vertrag  wurde  anfangs  auf  sechs
Jahre,  dann  auf  Verlangen  des  Königlichen  Finanz-Ministeriums  auf  acht  Jahre,
bis  zum  30.  Juni  1829  laufend,  abgeschlossen.  Später  wurde  der  Viehsalzpreis ­
  in  Berücksichtigung  der  Zehntabgabe  auf  1  fl.  15  kr.  herabgesetzt.  Die
Zehntabgabe  war  lange  Zeit  unbedeutend.  Im  Jahre  1820  hatte  sich  jedoch  der
Ertrag  der  Saline  Clemenshall  durch  das  erfolgreiche  Niederbringen  neuer
Bohrlöcher  bedeutend  gehoben,  sodaß  auch  die  Zehntabgabe  stieg.  11m  die  genannte ­
  Zeit  sah  die  Haupt-Salinen-Kasse  als  Zchntertrag  8000  Zentner  Salz  vor.
In  den  Haupt-Salinen-Kassen-Etats  der  1820er  Jahre  erscheinen  jährlich  als  Packt
summe  von  der  Gesellschaft  nur  3400  fl.,  während  vertraglich  4000  fl.  zu  leisten
gewesen  wären  1  2  3 ).  Es  rührte  dieser  geringere  Betrag  daher,  daß  die  Gesellschaft
an  die  Regierung  des  Dentschordens  12  000  fl.  Kaution  gestellt  hatte,  die  mit
5%  zu  verzinsen  waren.  Diese  Kaution  war  von  der  württ.  Regierung  übernommen ­
  worden  und  hatte  die  Rückzahlung  der  Kaution  nach  Aufhören  des
Pachtverhältnisses  am  1.  Mai  1848  zu  erfolgen.
In  den  1820er  Jahren  beschäftigte  man  sich  in  der  württ.  Kammer  mit
dem  Plan,  in  den  der  Gesellschaft  zugewiesenen  drei  Oberämtern  eine  besondere
Salzsteuer  einzuführen,  um  so  einen  Ausgleich  zwischen  den  staatlichen  Salzpreisen ­
  und  der  Gesellschaft  herbeizuführen.  Man  kam  jedoch  von  diesem  Plan
ab,  da  für  eine  solche  Sonderbesteuerung  der  drei  Oberämter  die  gesetzlichen
Grundlagen  fehlten.  Nach  dem  Rechenschaftsbericht  von  1830/33  berechnete  das
Kgl.  Finanz-Ministerium  auf  Grund  des  bestehenden  Vertragsverhältuisses  für  die
Staatskasse  einen  jährlichen  Gewinn  von  41  172  fl.  12  kr. ä ).  Nack  dem  Finanz-Etat
  von  1833/36  war  für  den  im  staatlichen  Interesse  auf  der  Saline  tätigen
Salinen-Kontrolleur  eine  Besoldung  von  700  fl.  zuzüglich  140  sl.  Kauzleikosten,
für  den  Magazinaufseher  587  fl.  7  kr.  Gehalt  und  12  fl.  Kanzleikosten  jährlich
vorgesehen 4 ).
Um  das  Jahr  1846  stand  auf  der  Saline  Clemenshall  von  den  vier  vorhandenen ­
  Bohrlöchern  nur  eins  im  Betrieb.  Dieses  eine  Bohrloch  lieferte  jährlich ­
  etwa  700  000  Kubikfuß  Sole.  In  den  damaligen  zwei  Siedehäusern,  die
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1823/4.  Beil.-Heft  2,
Seite  40.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1827.  1.  Abteilg.,  S.  92.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer,  Jahrg.  1834.  I.  Beil.-Heft,  S.  292.
4)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer,  Jahrg.  1836.  III.  Beil.-Heft  S.  18.
            
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