Full text: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

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II 
Steuerersparung unü Steuerumgehung im 
Lichte üer bisherigen Rechtsprechung. 
der Ausgangspunkt üer Regierung bei Einführung 
ües § 5. 
Nach Ansicht der Regierung ist die Bestimmung des 
§ 5 in die RAO. notwendig geworden, weil die steuerliche 
Rechtsprechung angeblich nicht in der Lage gewesen sein soll, 
das steuerliche Schiebertum erfolgreich zu bekämpfen. Die 
allgemeine Begründung des Entwurfs der RAO., ebenso 
der bereits in anderem Zusammenhang erwähnte offiziöse 
Artikel der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" erkennen zwar 
an, daß der Gedanke des § 5 teilweise bereits lebendiges 
Recht sei, so z. B. wenn bei der Besteuerung von Gesell 
schaften nt. b. h. das den Gesellschafter-Geschäftsführern 
ausgesetzte Gehalt, soweit es übermäßig sei, nicht als Betriebs- 
ttnkosten anerkannt, sondern als verdeckte Gewinnbeteiligung 
angesehen werde, oder wenn ein Angestellter hohe Reise 
spesen, die er neben geringem Gehalt bezöge, teilweise als 
Einkommen versteuern müsse. Die Regierung meinte aber 
trotzdem auf den § 5 nicht verzichten zu können, weil die 
Rechtsprechung die hier eingeschlagene Richtung nicht kon 
sequent verfolgt habe: „Bei der Grundwechselabgabe wird 
z. B. oft der für ein Grundstück mit Inventar zu zahlende 
Preis vertragsmäßig so zerlegt, daß zur Minderung der
	        
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