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machen, weil der Bedarf an Agrarprodukten unverändert bleibt. Sollte der
Import von Agrarartikeln gehemmt sein, so muß das Inland, wie wir sahen
sogar für eine Mehrproduktion sorgen, die nur bei vermehrter Arbeiterzahl
möglidi ist.
Für die zurückbleibenden Arbeiter sind so die Chancen nicht allzu ungünstig
und in manchen Zweigen geradezu günstiger als im Frieden, da die Zahl der
Konkurrenten verringert ist. Es kommt in Kriegszeiten nicht selten vor, daß
Arbeiter aus untergeordneten Stellungen aufrücken. Für die Arbeiter, welche
im Felde stehen, bedeutet der Krieg zunächst nur eine momentane Störung im
Erwerbsleben, da ja für ihre Angehörigen bis zu einem gewissen Ausmaße
v'^on seiten des Staates gesorgt wird. Schwierigkeiten ergeben sich erst dann,
wenn nach Vollendung des Krieges die Arbeiter wieder zurückströmen und keine
entsprechende Erweiterung der Produktion stattfindet. Soweit letzteres aber
der Fall ist, kann man nicht selten einen Vorteil für die Arbeiter insoferne kon
statieren, als die im Felde Gefallenen nicht mehr den Arbeitsmarkt belasten. Am
empfindlichsten werden jene geschädigt, welche z. B. als Unternehmer einen
Betrieb unterbrechen oder eine besonders qualifizierte Stellung endgültig auf
geben mußten. Diese Schädigung ist derjenigen zu vergleichen, welche die
römischen Bauern erfuhren, als sie zur Zeit der Republik zur Führung auswärtiger
Kriege verwendet wurden und ihr Feld im Stich lassen mußten. Nachdem die
Gefahr eines Krieges zwischen Österreich-Ungarn und Serbien geschwunden war,
wurde von privater Seite eine Aktion eingeleitet, um den zurückkehrenden Ein
berufenen, die ihre Stellen verloren hatten, irgendwie zu helfen, ein Beweis dafür,
daß die staatlichen Maßnahmen in dieser Hinsicht noch zu wünschen übrig
lassen. Die Frage, wie man nach einem lang dauernden Krieg, während dessen
sich die Industrie und Landwirtschaft bereits den veränderten Verhältnissen an
gepaßt haben, die zurückkehrenden Krieger unterbringt, wurde auch in der neueren
Zeit mehrfach aufgeworfen. So wurde z. B. der Vorschlag gemacht, die Krieger,
ähnlich wie im Altertum, anzusiedeln,und zwar entweder auf erobertem
oder einheimischem Staats land, da wir jetzt wohl nur ausnahmsweise Privat
eigentum zu diesem Zweck verwenden würden, obzwar eine Expropriation von
agrarischem Privateigentum nicht so sehr dem Geist der modernen Ordnung
widerstrebt, als die Wegnahme von Mobilien oder sonstigen Immobilien, z. B.
Fabriken, die sich im Privatbesitz befinden.
Die von der Kriegsverwaltung benötigten Gegenstände werden entweder
gekauft oder in natura beschafft. Die Wirkungen des Kaufs haben
wir oben geschildert. Er bringt sowohl den Unternehmern als auch den Arbeitern
Vorteile, indirekt eventuell der ganzen Bevölkerung; am wenigsten natürlich
jenen, welche weder dem Staat etwas zu liefern haben, noch jenen, die durch
die Mehreinnahmen bereichert werden. Die Naturalienbeschaffung erstreckt
sich in erster Reihe auf das Menschenmaterial. Die meisten Großstaaten sind
bekanntlich zur allgemeinen Militärpflicht übergegangen, England aber
z. B. behilft sich fast ausschließlich mit Soldtruppen. Die Verwendung der ge
samten Bevölkerung zum Kriegsdienst ist ohne Schwierigkeiten dort durchführbar,
wo die Vorteile für alle klar ersichtlich sind, sei es, daß sie wirtschaftlicher Art
sind, indem z. B. Grundbesitz und Beute im Falle des Sieges verteilt werden,
sei es, daß die Ehre des Landes allen am Herzen liegt. Schwieriger ist es,
die allgemeine Wehrpflicht dort durchzuführen, wo bei einem Krieg die Interessen
der Gesamtheit nicht auf dem Spiele stehen und nur bestimmte Kreise der Be
völkerung an einem Kriege interessiert sind. Dies ist z. B. bei sehr vielen
Kolonialkriegen der Fall, die nicht dazu dienen, der Überbevölkerung Grund
und Boden zu beschaffen. Nur selten entschließt sich eine Regierung, Teile
6i) Vgl. z. B. Colquhoun, Über den Wohlstand, die Macht und Hilfs
quellen des britischen Reiches. Deutsch von J. Chr. Fick. Nürnberg 1815,
11, Kap. 14, S. 177. Über die Quellen, welche die Nation besitzt, die Offiziere
des Land- und Seedienstes, die Soldaten und Seeleute, welche nach der Rück
kehr des Friedens ihrer Unterhaltsmittel beraubt werden, zu belohnen, und ihnen
gewinn volle Beschäftigung anzuweisen.