thumbs: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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machen, weil der Bedarf an Agrarprodukten unverändert bleibt. Sollte der 
Import von Agrarartikeln gehemmt sein, so muß das Inland, wie wir sahen 
sogar für eine Mehrproduktion sorgen, die nur bei vermehrter Arbeiterzahl 
möglidi ist. 
Für die zurückbleibenden Arbeiter sind so die Chancen nicht allzu ungünstig 
und in manchen Zweigen geradezu günstiger als im Frieden, da die Zahl der 
Konkurrenten verringert ist. Es kommt in Kriegszeiten nicht selten vor, daß 
Arbeiter aus untergeordneten Stellungen aufrücken. Für die Arbeiter, welche 
im Felde stehen, bedeutet der Krieg zunächst nur eine momentane Störung im 
Erwerbsleben, da ja für ihre Angehörigen bis zu einem gewissen Ausmaße 
v'^on seiten des Staates gesorgt wird. Schwierigkeiten ergeben sich erst dann, 
wenn nach Vollendung des Krieges die Arbeiter wieder zurückströmen und keine 
entsprechende Erweiterung der Produktion stattfindet. Soweit letzteres aber 
der Fall ist, kann man nicht selten einen Vorteil für die Arbeiter insoferne kon 
statieren, als die im Felde Gefallenen nicht mehr den Arbeitsmarkt belasten. Am 
empfindlichsten werden jene geschädigt, welche z. B. als Unternehmer einen 
Betrieb unterbrechen oder eine besonders qualifizierte Stellung endgültig auf 
geben mußten. Diese Schädigung ist derjenigen zu vergleichen, welche die 
römischen Bauern erfuhren, als sie zur Zeit der Republik zur Führung auswärtiger 
Kriege verwendet wurden und ihr Feld im Stich lassen mußten. Nachdem die 
Gefahr eines Krieges zwischen Österreich-Ungarn und Serbien geschwunden war, 
wurde von privater Seite eine Aktion eingeleitet, um den zurückkehrenden Ein 
berufenen, die ihre Stellen verloren hatten, irgendwie zu helfen, ein Beweis dafür, 
daß die staatlichen Maßnahmen in dieser Hinsicht noch zu wünschen übrig 
lassen. Die Frage, wie man nach einem lang dauernden Krieg, während dessen 
sich die Industrie und Landwirtschaft bereits den veränderten Verhältnissen an 
gepaßt haben, die zurückkehrenden Krieger unterbringt, wurde auch in der neueren 
Zeit mehrfach aufgeworfen. So wurde z. B. der Vorschlag gemacht, die Krieger, 
ähnlich wie im Altertum, anzusiedeln,und zwar entweder auf erobertem 
oder einheimischem Staats land, da wir jetzt wohl nur ausnahmsweise Privat 
eigentum zu diesem Zweck verwenden würden, obzwar eine Expropriation von 
agrarischem Privateigentum nicht so sehr dem Geist der modernen Ordnung 
widerstrebt, als die Wegnahme von Mobilien oder sonstigen Immobilien, z. B. 
Fabriken, die sich im Privatbesitz befinden. 
Die von der Kriegsverwaltung benötigten Gegenstände werden entweder 
gekauft oder in natura beschafft. Die Wirkungen des Kaufs haben 
wir oben geschildert. Er bringt sowohl den Unternehmern als auch den Arbeitern 
Vorteile, indirekt eventuell der ganzen Bevölkerung; am wenigsten natürlich 
jenen, welche weder dem Staat etwas zu liefern haben, noch jenen, die durch 
die Mehreinnahmen bereichert werden. Die Naturalienbeschaffung erstreckt 
sich in erster Reihe auf das Menschenmaterial. Die meisten Großstaaten sind 
bekanntlich zur allgemeinen Militärpflicht übergegangen, England aber 
z. B. behilft sich fast ausschließlich mit Soldtruppen. Die Verwendung der ge 
samten Bevölkerung zum Kriegsdienst ist ohne Schwierigkeiten dort durchführbar, 
wo die Vorteile für alle klar ersichtlich sind, sei es, daß sie wirtschaftlicher Art 
sind, indem z. B. Grundbesitz und Beute im Falle des Sieges verteilt werden, 
sei es, daß die Ehre des Landes allen am Herzen liegt. Schwieriger ist es, 
die allgemeine Wehrpflicht dort durchzuführen, wo bei einem Krieg die Interessen 
der Gesamtheit nicht auf dem Spiele stehen und nur bestimmte Kreise der Be 
völkerung an einem Kriege interessiert sind. Dies ist z. B. bei sehr vielen 
Kolonialkriegen der Fall, die nicht dazu dienen, der Überbevölkerung Grund 
und Boden zu beschaffen. Nur selten entschließt sich eine Regierung, Teile 
6i) Vgl. z. B. Colquhoun, Über den Wohlstand, die Macht und Hilfs 
quellen des britischen Reiches. Deutsch von J. Chr. Fick. Nürnberg 1815, 
11, Kap. 14, S. 177. Über die Quellen, welche die Nation besitzt, die Offiziere 
des Land- und Seedienstes, die Soldaten und Seeleute, welche nach der Rück 
kehr des Friedens ihrer Unterhaltsmittel beraubt werden, zu belohnen, und ihnen 
gewinn volle Beschäftigung anzuweisen.
	        
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