1. Die treibenden Kräfte.
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Flachsbau in vielen Gegenden direkt unlohnend, und man ging
aus diesem Grunde zum Anbau anderer mehr Erfolg versprechender
Gewächse über. Während der ersten Hälfte des vorigen
Jahrhunderts hat man dann ununterbrochen versucht, durch
staatliche Unterstützungen und Begünstigungen sowie durch aufklärende
Tätigkeit patriotischer Vereine (Verein zur Beförderung
des Gewerbefleißes in Preußen) die herabgekommene
Leinenindustrie und den Flachsbau wieder zu heben, aber alle
diese Bemühungen waren erfolglos und trugen nur zur Verbreitung
der Überzeugung bei, daß der Flachsbau in Deutschland
nie mehr in der früheren Allgemeinheit betrieben werden kann 66 ).
Der Rückgang des Anbaues des Rapses und Leins wurde
somit in erster Linie veranlaßt durch Veränderungen in den industriellen
Verhältnissen, welche ihrerseits wieder Veränderungen
in den landwirtschaftlichen Anbauverhältnissen zur Folge
hatten. Obgleich diese Tatsache sich ohne Zweifel auch durch
genaue statistische Untersuchungen einwandfrei beweisen
läßt (ich muß es mir im Rahmen dieser Abhandlung versagen,
näher in diese Nachforschungen einzutreten), wird von agrarischer
Seite in neuerer Zeit immer wieder versucht, den Rückgang
des Raps- und Leinbaus in erster Linie auf das Sinken der
Saatpreise zurückzuführen, ohne daß allerdings der Beweis für
diese Behauptung erbracht wird. Um daher den für das Gedeihen
der Landwirtschaft wichtigen Rapsbau und den Leinsaatbau
wieder zu heben, sind, so wird von agrarischer Seite
auf Grund obiger Behauptung weiter argumentiert, auf die Einfuhr
ausländischer Ölsaaten Einfuhrzölle zu legen, um auf diese
Weise den Anbau im Inlande lohnender zu gestalten. Diese
Klagen hatten bei der Neugestaltung des Zolltarifs im Jahre
1885 eine Änderung der Position Ölsaaten zur Folge. Während
bis zu diesem Zeitpunkte alle Ölsaaten mit Ausnahme der Rapssaat,
welche einen Einfuhrzoll von 0,30 M. pro 100 kg zu zahlen
hatte, zollfrei eingehen konnten, waren von nun an nur noch
Leinsaat, Baumwollsaat, Palmkerne, Kopra und Rizinussamen
zollfrei, während für alle anderen Ölsaaten, darunter Raps, Mohn,
Erdnüsse und Sesam, ein Zoll von 2 M. pro Doppelzentner festgesetzt
wurde. Als dann im Jahre 1902 abermals der Zolltarif
geändert wurde, wurden die Ölsaaten noch stärker belastet, in-#e
) Vgl. Viebahn, 1. c., Bd. II, S. 897.
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