Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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aber ebenso gut viele Jahre hindurch glänzend prosperieren und 
immer größere Renten abwerfen und sind so vielleicht Millionen 
wert. 
Der vorsichtige Unternehmer wird danach trachten, seine Werte 
möglichst niedrig einzusetzen, um damit stille Reserven zu schaffen, 
der unsolide Unternehmer jedoch benutzt die Möglichkeit der Höher 
bewertung — ob sie gesetzlich zulässig ist oder nicht, ist hier nicht 
zu erörtern —, um seinen Gläubigern eine wohlfrisierte Bilanz/) 
ein schön angestrichenes Haus mit morschen Balken zu zeigen. 
An Hand der einzelnen Bilanz ist kaum ein Urteil über deren 
Wertansätze möglich, nur ausnahmsweise kann der aufmerksame 
Beobachter Schlüsse ziehen. 
So bleiben ihm in einigen Fällen die stillen Reserven nicht 
unbemerkt, vor allen Dingen nicht bei den Anlagewerten (Grund- 
stücke, Gebäude, Maschinen usw.), namentlich dann, wenn er die 
Bilanzen der früheren Jahre heranzieht. Hat z. B. eine Unter 
nehmung — wir wollen hier zur Deutlichkeit einen möglichst 
krassen Fall annehmen — ihre Gebäude im Jahre 1911 mit 
1 Mk. zu Buche stehen, baut aber im Geschäftsjahr 1912 eine 
neue Fabrik für 800000 Mk., bewertet ihre Grundstücke in der 
folgenden Bilanz wieder mit 1 Mk., d. h. sie trägt dem Neubau 
gar nicht Rechnung, so sehen wir hier eine Unterbewertung der 
Gebäude mit 800 000 Mk. bezw. es ist eine stille Reserve bei der 
Position Gebäude in dieser Höhe gebildet worden. 
Diese stille Reserve wird aber nur für den offensichtlich, der 
zur Kenntnis des Fabrikneubaues gelangt) stille Reserven darum, 
die in der Unterbewertung von Gegenständen gelegt werden, die 
sich für den dem Betrieb Außenstehenden der Beurteilung fast 
ganz entziehen, wie die Warenbestände, Debitoren usw., werden 
nicht bemerkt werden; wohl gibt es Umstände, die den Schluß 
auf stille Reserven rechtfertigen, so aus dem Verhältnis zwischen 
Kapital zum Uinsatz. 
Genau zahlenmäßig festlegen lassen sich die stillen Reserven 
nicht; sie beruhen für den „Unwissenden" auf Schätzung, die bei 
der Aktiengesellschaft verschiedentlich im Kurswert zum Ausdruck 
kommt; nehmen wir hier an, daß der Kurswert im wesentlichen 
von der Rente abhängt, die ein Unternehmen abwirft, so tritt 
bei den Unternehmungen, wo vermutlich stille Reserven vorhanden 
sind, eine Höherbewertung der Aktien ein als sie dieselben nach 
ff Des Prinzip der mathematischen Gleichung ist auch in der Bilanz gewahrt, 
was dadurch zum Ausdruck kommt, daß beide Seiten der Bilanz in ihren End 
summen zahlenmäßig übereinstimmen; hierdurch wird aber der innere Wert der 
Zahlen nicht berührt.
	        
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