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aber ebenso gut viele Jahre hindurch glänzend prosperieren und
immer größere Renten abwerfen und sind so vielleicht Millionen
wert.
Der vorsichtige Unternehmer wird danach trachten, seine Werte
möglichst niedrig einzusetzen, um damit stille Reserven zu schaffen,
der unsolide Unternehmer jedoch benutzt die Möglichkeit der Höher
bewertung — ob sie gesetzlich zulässig ist oder nicht, ist hier nicht
zu erörtern —, um seinen Gläubigern eine wohlfrisierte Bilanz/)
ein schön angestrichenes Haus mit morschen Balken zu zeigen.
An Hand der einzelnen Bilanz ist kaum ein Urteil über deren
Wertansätze möglich, nur ausnahmsweise kann der aufmerksame
Beobachter Schlüsse ziehen.
So bleiben ihm in einigen Fällen die stillen Reserven nicht
unbemerkt, vor allen Dingen nicht bei den Anlagewerten (Grund-
stücke, Gebäude, Maschinen usw.), namentlich dann, wenn er die
Bilanzen der früheren Jahre heranzieht. Hat z. B. eine Unter
nehmung — wir wollen hier zur Deutlichkeit einen möglichst
krassen Fall annehmen — ihre Gebäude im Jahre 1911 mit
1 Mk. zu Buche stehen, baut aber im Geschäftsjahr 1912 eine
neue Fabrik für 800000 Mk., bewertet ihre Grundstücke in der
folgenden Bilanz wieder mit 1 Mk., d. h. sie trägt dem Neubau
gar nicht Rechnung, so sehen wir hier eine Unterbewertung der
Gebäude mit 800 000 Mk. bezw. es ist eine stille Reserve bei der
Position Gebäude in dieser Höhe gebildet worden.
Diese stille Reserve wird aber nur für den offensichtlich, der
zur Kenntnis des Fabrikneubaues gelangt) stille Reserven darum,
die in der Unterbewertung von Gegenständen gelegt werden, die
sich für den dem Betrieb Außenstehenden der Beurteilung fast
ganz entziehen, wie die Warenbestände, Debitoren usw., werden
nicht bemerkt werden; wohl gibt es Umstände, die den Schluß
auf stille Reserven rechtfertigen, so aus dem Verhältnis zwischen
Kapital zum Uinsatz.
Genau zahlenmäßig festlegen lassen sich die stillen Reserven
nicht; sie beruhen für den „Unwissenden" auf Schätzung, die bei
der Aktiengesellschaft verschiedentlich im Kurswert zum Ausdruck
kommt; nehmen wir hier an, daß der Kurswert im wesentlichen
von der Rente abhängt, die ein Unternehmen abwirft, so tritt
bei den Unternehmungen, wo vermutlich stille Reserven vorhanden
sind, eine Höherbewertung der Aktien ein als sie dieselben nach
ff Des Prinzip der mathematischen Gleichung ist auch in der Bilanz gewahrt,
was dadurch zum Ausdruck kommt, daß beide Seiten der Bilanz in ihren End
summen zahlenmäßig übereinstimmen; hierdurch wird aber der innere Wert der
Zahlen nicht berührt.