Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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sondern seine moralische Pflicht, die Ausbesserung der bestehen 
den Schäden vom Gesetzgeber zu verlangen und die Forderung 
nach dem obligatorischen Revisor für die Aktiengesellschaften auf 
zustellen. Bemerkenswert ist, daß der Gesetzgeber die „Gesell 
schaft mit beschränkter Haftung" außerhalb aller besonderen Vor 
schriften über die Rechnungslegung stellt; hatte das Gesetz auch 
nur an Vereinigungen mit geringer Mitgliederzahl, an eine die 
individuellen Bedürfnisse weniger Unternehmer befriedigende 
Gesellschaftsform gedacht, so hatte es meines Erachtens zu wenig 
auf die Gläubiger Rücksicht genommen, die der Gefahr, die die 
beschränkte Haftung mit sich bringt, weit mehr ausgesetzt sind 
als die Gläubiger bei der Aktiengesellschaft. Dies zeigt deutlich 
die Konkursstatistik der Handelsgesellschaften und Genossenschaften; 
wir sehen aus nebenstehender Tabelle, wie die Zahl der „neuen 
Konkurse" der Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegenüber 
den anderen Handelsgesellschaften stetig wächst <allerdings auch 
auf das Zunehmen der G. m. b. H. zurückzuführen) und diese in 
ihrer Gesamtsumme 1911 bereits überschreitet. Die Zahl der 
wegen Mangels einer nur den Kosten entsprechenden Konkurs 
masse abgewiesenen Konkurse stellt 1911 das Dreifache, 1912 das 
Vierfache aller übrigen Gesellschaften und Genossenschaften dar; 
die ausgefallenen nicht berechtigten Forderungen betragen gegen 
über denen bei den Aktiengesellschaften ungefähr das Doppelte, 
die Verlustquote der ausgefallenen nicht bevorrechtigten Forde 
rungen ist bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht mit 
Ausnahme des Jahres 1912, in dem die Kommanditgesellschaften 
den traurigen Rekord an sich reißen, am höchsten. 
Die in den beendeten Gesellschafts- und Genossenschafts- 
konkursen ausgefallenen Beträge der nichtbevorrechtigten 
Konkursforderungen beziffern sich summiert wie folgt ff.Tab. auf S.26). 
Diese Übelstände werden noch vergrößert dadurch, daß die 
Presse durch die nichtöffentliche Rechnungslegung der Gesell 
schaften mit beschränkter Haftung keine Möglichkeit zur Kritik 
derselben hat; bei der großen Beliebtheit aber — es wurden in 
der Zeit vom April 1892 bis 1902: 6200 Gesellschaften mit einem 
Gesamtkapital von 2 282 400 740 Mk. gegründet/) es bestanden 
ferner nach der Reichsstatistik 
1909: 17 077 Gesellschaften mit 3611,5 Millionen Kapital 
1910: 19 650 „ „ 3880,7 
1911: 22179 „ „ 4229,5 
1912: 24611 „ „ 4497.9 
l ) vgl. R. Wmdt in Jahrb. f. Nationalökonomie n. Statistik III. Folge Bd. 24, 
Jena 1902, S. 70/71.
	        
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