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sondern seine moralische Pflicht, die Ausbesserung der bestehen
den Schäden vom Gesetzgeber zu verlangen und die Forderung
nach dem obligatorischen Revisor für die Aktiengesellschaften auf
zustellen. Bemerkenswert ist, daß der Gesetzgeber die „Gesell
schaft mit beschränkter Haftung" außerhalb aller besonderen Vor
schriften über die Rechnungslegung stellt; hatte das Gesetz auch
nur an Vereinigungen mit geringer Mitgliederzahl, an eine die
individuellen Bedürfnisse weniger Unternehmer befriedigende
Gesellschaftsform gedacht, so hatte es meines Erachtens zu wenig
auf die Gläubiger Rücksicht genommen, die der Gefahr, die die
beschränkte Haftung mit sich bringt, weit mehr ausgesetzt sind
als die Gläubiger bei der Aktiengesellschaft. Dies zeigt deutlich
die Konkursstatistik der Handelsgesellschaften und Genossenschaften;
wir sehen aus nebenstehender Tabelle, wie die Zahl der „neuen
Konkurse" der Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegenüber
den anderen Handelsgesellschaften stetig wächst <allerdings auch
auf das Zunehmen der G. m. b. H. zurückzuführen) und diese in
ihrer Gesamtsumme 1911 bereits überschreitet. Die Zahl der
wegen Mangels einer nur den Kosten entsprechenden Konkurs
masse abgewiesenen Konkurse stellt 1911 das Dreifache, 1912 das
Vierfache aller übrigen Gesellschaften und Genossenschaften dar;
die ausgefallenen nicht berechtigten Forderungen betragen gegen
über denen bei den Aktiengesellschaften ungefähr das Doppelte,
die Verlustquote der ausgefallenen nicht bevorrechtigten Forde
rungen ist bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht mit
Ausnahme des Jahres 1912, in dem die Kommanditgesellschaften
den traurigen Rekord an sich reißen, am höchsten.
Die in den beendeten Gesellschafts- und Genossenschafts-
konkursen ausgefallenen Beträge der nichtbevorrechtigten
Konkursforderungen beziffern sich summiert wie folgt ff.Tab. auf S.26).
Diese Übelstände werden noch vergrößert dadurch, daß die
Presse durch die nichtöffentliche Rechnungslegung der Gesell
schaften mit beschränkter Haftung keine Möglichkeit zur Kritik
derselben hat; bei der großen Beliebtheit aber — es wurden in
der Zeit vom April 1892 bis 1902: 6200 Gesellschaften mit einem
Gesamtkapital von 2 282 400 740 Mk. gegründet/) es bestanden
ferner nach der Reichsstatistik
1909: 17 077 Gesellschaften mit 3611,5 Millionen Kapital
1910: 19 650 „ „ 3880,7
1911: 22179 „ „ 4229,5
1912: 24611 „ „ 4497.9
l ) vgl. R. Wmdt in Jahrb. f. Nationalökonomie n. Statistik III. Folge Bd. 24,
Jena 1902, S. 70/71.