Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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sondern  seine  moralische  Pflicht,  die  Ausbesserung  der  bestehenden ­
  Schäden  vom  Gesetzgeber  zu  verlangen  und  die  Forderung
nach  dem  obligatorischen  Revisor  für  die  Aktiengesellschaften  aufzustellen. ­
  Bemerkenswert  ist,  daß  der  Gesetzgeber  die  „Gesellschaft ­
  mit  beschränkter  Haftung"  außerhalb  aller  besonderen  Vorschriften ­
  über  die  Rechnungslegung  stellt;  hatte  das  Gesetz  auch
nur  an  Vereinigungen  mit  geringer  Mitgliederzahl,  an  eine  die
individuellen  Bedürfnisse  weniger  Unternehmer  befriedigende
Gesellschaftsform  gedacht,  so  hatte  es  meines  Erachtens  zu  wenig
auf  die  Gläubiger  Rücksicht  genommen,  die  der  Gefahr,  die  die
beschränkte  Haftung  mit  sich  bringt,  weit  mehr  ausgesetzt  sind
als  die  Gläubiger  bei  der  Aktiengesellschaft.  Dies  zeigt  deutlich
die  Konkursstatistik  der  Handelsgesellschaften  und  Genossenschaften;
wir  sehen  aus  nebenstehender  Tabelle,  wie  die  Zahl  der  „neuen
Konkurse"  der  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung  gegenüber
den  anderen  Handelsgesellschaften  stetig  wächst  <allerdings  auch
auf  das  Zunehmen  der  G.  m.  b.  H.  zurückzuführen)  und  diese  in
ihrer  Gesamtsumme  1911  bereits  überschreitet.  Die  Zahl  der
wegen  Mangels  einer  nur  den  Kosten  entsprechenden  Konkursmasse ­
  abgewiesenen  Konkurse  stellt  1911  das  Dreifache,  1912  das
Vierfache  aller  übrigen  Gesellschaften  und  Genossenschaften  dar;
die  ausgefallenen  nicht  berechtigten  Forderungen  betragen  gegenüber ­
  denen  bei  den  Aktiengesellschaften  ungefähr  das  Doppelte,
die  Verlustquote  der  ausgefallenen  nicht  bevorrechtigten  Forderungen ­
  ist  bei  den  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht  mit
Ausnahme  des  Jahres  1912,  in  dem  die  Kommanditgesellschaften
den  traurigen  Rekord  an  sich  reißen,  am  höchsten.
Die  in  den  beendeten  Gesellschafts-  und  Genossenschaftskonkursen
  ausgefallenen  Beträge  der  nichtbevorrechtigten
Konkursforderungen  beziffern  sich  summiert  wie  folgt  ff.Tab.  auf  S.26).
Diese  Übelstände  werden  noch  vergrößert  dadurch,  daß  die
Presse  durch  die  nichtöffentliche  Rechnungslegung  der  Gesellschaften ­
  mit  beschränkter  Haftung  keine  Möglichkeit  zur  Kritik
derselben  hat;  bei  der  großen  Beliebtheit  aber  —  es  wurden  in
der  Zeit  vom  April  1892  bis  1902:  6200  Gesellschaften  mit  einem
Gesamtkapital  von  2  282  400  740  Mk.  gegründet/)  es  bestanden
ferner  nach  der  Reichsstatistik
1909:  17  077  Gesellschaften  mit  3611,5  Millionen  Kapital
1910:  19  650  „  „  3880,7
1911:  22179  „  „  4229,5
1912:  24611  „  „  4497.9

l )  vgl.  R.  Wmdt  in  Jahrb.  f.  Nationalökonomie  n.  Statistik  III.  Folge  Bd.  24,
Jena  1902,  S.  70/71.
            
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