Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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1. Diktat und kurzer englischer Aussatz, 
2. Arithmetik, 
3. Algebra und Geometrie, 
4. Geographie, 
5. Geschichte. 
Diese 5 Fächer sind obligatorisch, es treten hinzu noch 
2 Wahlfächer, unter denen mindestens eine Sprache sein muß: 
1. Lateinisch, 7. höhere Mathematik, 
2. Griechisch, 8. Physik, 
3. Französisch, 9. Chemie, 
4. Deutsch, 10. Biologie, 
5. Italienisch, 11. Geologie, 
6. Spanisch, 12. Stenographie. 
Hat der Accountant-Beflissene sich über seine Vorbildung 
genügend ausgewiesen, so muß er sich zu einer 5 jährigen Lehrzeit 
bei einem Mitgliede der Gesellschaft verpflichten; für die Inhaber 
eines akademischen Grades wird diese Frist auf 3 Jahr herab 
gesetzt. Den theoretischen Unterricht vermitteln besondere, vom 
„Institute“ unterhaltene Ltuäents' 8ooieties, deren es zurzeit 12 
gibt. Nach Ablauf der ersten Hälfte der praktischen Lehrzeit muß 
der „Articled Clerk“, wie der offizielle Titel des Kandidaten 
lautet, sich einer Mittelprüfung (Intermediate) unterwerfen, um 
vorwiegend die in seiner beruflichen Ausbildung gemachten Fort 
schritte darzutun. 
Die Prüfung ist gleichfalls nur schriftlich und erstreckt sich aus 
1. > Buchhaltungs- und Rechnungswesen, einschließlich Teil- 
2.1 Haber- und Vollstreckerschaft, 
3. Revisionskunde, 
4. Rechte und Pflichten der Liquidatoren, Treuhänder und 
Vermögensverwalter. 
Nach Absolvierung seiner Lehrzeit meldet sich der Kandidat zur 
Lchlußprüfung (Final), die wiederum nur schriftlich ist und außer 
den in der Mittelprüfung verlangten Fächern noch folgende umfaßt: 
5. Grundzüge des Konkurs- und Aktiengesellschaftsrechts, 
6. Grundzüge des Handels- und Schiedsrichterrechtsll) 
Die Prüfungen selbst scheinen entweder durchschnittlich sehr schwer 
zu sein oder forensisch gehandhabt zu werden, wie die folgende 
Übersicht zeigt: 
h „Laws of Arbitrations and Awards“.
	        
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