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zeichnis ihrer gesamten Bezüge an Schrott der letzten
zwei Jahre unter Angabe der Abgangsstationen ein. Aus
diesen Verzeichnissen wurden die Anspruchsziffern er
rechnet und außerdem der Anfall in den einzelnen Ge
bieten festgesteltt. Hierauf wurde das gesamte Gebiet in
zwei Arten von Zonen geteilt, erstens die Werkszonen,
zweitens das gemeinschaftliche Gebiet, Die Werkszonen
waren als Kreise gedacht mit dem betreffenden Werk als
Mittelpunkt und wurden so groß bemessen, daß ihr Anfall
an Schrott 20 B / 0 des Bedarfes der Werke deckte. Wo
die Kreise sich berühren würden, sollten sie abgeplattet
und dafür nach der anderen Seite entsprechend erweitert
werden. Alles Gebiet außerhalb der Werkszonen ist ge
meinschaftlich. In seiner Zone kauft jedes Werk seinen
Schrott nach wie vor unmittelbar ein zu Preisen, die
keinesfalls höher sein dürfen, als sie in dem gemeinschaft
lichen Gebiet zu gleichen Zeiten bezahlt werden. In dem
letzteren sind die Käufe durch das Einkaufsbureau vorzu
nehmen. Alle Käufe werden gegenseitig, d, h. zwischen
der Einkaufsstelle und den einzelnen Werken angemeldet.
Auf jeden Kauf im gemeinschaftlichen Gebiet kann jedes
Werk im Verhältnis zu seinem Anspruch ein Anrecht gel
tend machen. Nehmen wir z. B. an, die Bedarfszahlen der
Werke A, B. C und D seien 20000, 15 000, 10 000 und
5 000 t und es seien bei gleichen Ansprüchen, als z. B.
als erstes Geschäft 100 t Kernschrott gekauft worden.
So hat A ein Anrecht auf ä / 5 = 40, B auf 1, 5 / 5 = 30, C
auf 1 5 = 20 und D auf 0, 5 /» = 10 t und die Ueberwei-
sung ist demgemäß durch die Einkaufsstelle vorzunehmen.
Sie erfolgt nicht erst bei der Lieferung, sondern sofort nach
getätigtem Abschluß in der Weise, daß A= 40, B = 30 t usw.
wie einen mit dem betreffenden Händler direkt getätigten
Kauf als Abschluß bucht. Dadurch ist die Einkaufstelle
auf einfache Weise auf allen Fragen der Abnahme, der