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Qualitätsbeanstandungen und der Bezahlung entlastet.
Mit der Zuteilung des Kaufes ist ihre Tätigkeit beendet.
Um bei der Verteilung bei dem Lieferanten nicht auf
Schwierigkeiten zu stoßen, bestimmen die Einkaufsbedingungen
der Vereinigung, daß sie sich vorbehält, über die
Mengen nach Belieben zu verfügen.
Wo Ansprüche seitens der Werke nicht gestellt werden,
wird die Verteilung von der Einkaufsstelle vorgenommen
und zwar so, daß möglichst die Abschlüsse nicht
geteilt, sondern im Ganzen den Werken überwiesen werden.
In erster Linie ist für die Verteilung das betreffende
Sortiment, wie es von den Werken benötigt wird, dann
der Anspruch, endlich die Frage der günstigsten Fracht
maßgebend. In der Tat überlassen die Werke bisher
regelmäßig die Verteilung der Abschlüsse aus dem gemeinschaftlichen
Gebiet der Einkaufsstelle; das Verlangen Abschlüsse
zu teilen, ist fast nie vorgekommen, es genügt
das Recht und die Möglichkeit, es zu tun, um kein Mißtrauen
aufkommen zu lassen. Neben den Anmeldungen
der Käufe wird wöchentlich auch der Materialieneinkauf
jedem Werke mitgeteilt. Für jedes Vierteljahr gibt die
Einkaufsstelle Mitteilung über den Gesamteinlauf, das
ganze eingekaufte Material und die Verteilung auf die
verschiedenen Gebiete. Die Werke bleiben dadurch stets
im Bilde über die Vorgänge auf dem Schrottmarkte in
ihrem Bezugsgebiet und üben gegenseitig eine gewisse
Kontrolle aus, ob nicht durch eine falsche Preispolitik zuviel
Material aus den Werkszonen und aus dem gemeinschaftlichen
Gebiet abfließt.
Die Vorteile, die mit diesem hier schematisch dargestellten
System erzielt werden, sind die folgenden:
1. Ein Ausspielen der einzelnen Werke gegeneinander
durch die Verkäufer zu Spekulationszwecken und