Full text : Die Entwicklung der deutschen Stahlindustrie mit besonderer Berücksichtigung der Martinstahlerzeugung und der Bedeutung des Schrottes für dieselbe

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Qualitätsbeanstandungen  und  der  Bezahlung  entlastet.
Mit  der  Zuteilung  des  Kaufes  ist  ihre  Tätigkeit  beendet.
Um  bei  der  Verteilung  bei  dem  Lieferanten  nicht  auf
Schwierigkeiten  zu  stoßen,  bestimmen  die  Einkaufsbedingungen ­
  der  Vereinigung,  daß  sie  sich  vorbehält,  über  die
Mengen  nach  Belieben  zu  verfügen.
Wo  Ansprüche  seitens  der  Werke  nicht  gestellt  werden, ­
  wird  die  Verteilung  von  der  Einkaufsstelle  vorgenommen ­
  und  zwar  so,  daß  möglichst  die  Abschlüsse  nicht
geteilt,  sondern  im  Ganzen  den  Werken  überwiesen  werden. ­
  In  erster  Linie  ist  für  die  Verteilung  das  betreffende
Sortiment,  wie  es  von  den  Werken  benötigt  wird,  dann
der  Anspruch,  endlich  die  Frage  der  günstigsten  Fracht
maßgebend.  In  der  Tat  überlassen  die  Werke  bisher
regelmäßig  die  Verteilung  der  Abschlüsse  aus  dem  gemeinschaftlichen ­
  Gebiet  der  Einkaufsstelle;  das  Verlangen  Abschlüsse ­
  zu  teilen,  ist  fast  nie  vorgekommen,  es  genügt
das  Recht  und  die  Möglichkeit,  es  zu  tun,  um  kein  Mißtrauen ­
  aufkommen  zu  lassen.  Neben  den  Anmeldungen
der  Käufe  wird  wöchentlich  auch  der  Materialieneinkauf
jedem  Werke  mitgeteilt.  Für  jedes  Vierteljahr  gibt  die
Einkaufsstelle  Mitteilung  über  den  Gesamteinlauf,  das
ganze  eingekaufte  Material  und  die  Verteilung  auf  die
verschiedenen  Gebiete.  Die  Werke  bleiben  dadurch  stets
im  Bilde  über  die  Vorgänge  auf  dem  Schrottmarkte  in
ihrem  Bezugsgebiet  und  üben  gegenseitig  eine  gewisse
Kontrolle  aus,  ob  nicht  durch  eine  falsche  Preispolitik  zuviel ­
  Material  aus  den  Werkszonen  und  aus  dem  gemeinschaftlichen ­
  Gebiet  abfließt.
Die  Vorteile,  die  mit  diesem  hier  schematisch  dargestellten ­
  System  erzielt  werden,  sind  die  folgenden:
1.  Ein  Ausspielen  der  einzelnen  Werke  gegeneinander
durch  die  Verkäufer  zu  Spekulationszwecken  und
            
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