Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

110 Internationale Kanäle. 
Türkei durch einen Vertrag von St. Germain vom 10. September 1919 Ozean 
spricht die Jnternationalisierung auch für Kongo und Niger aus. Die ! Englar 
Befriedung dieser Gebiete, die in der Kongoakte von 1885 ausgesprochen Unter! 
war, ist in die neue Akte nicht wieder aufgenommen. worden 
c) Die internationalen Kanäle. also B 
I. Der Suezkanal. der Ui 
Nach langen Verhandlungen, die bis in die fünfziger Jahre zurück- empsu 
reichen, ist am 29. Oktober 1888 zu Konstantinopel die rechtliche Ordnung I. Hai 
des Suezkanals erfolgt. Dieser Vertrag ist abgeschlossen von den euro- einigtk 
päischen Großmächten, der Türkei, Spanien und den Niederlanden. heilen 
Nachträglich sind dann noch Schweden und Norwegen, Dänemark sollten 
und Portugal, China und Japan beigetreten. In ihm wird zunächst zutretl 
für den maritimen Kanal in Kriegs- und Friedenszeiten Schiffahrts- roeitgi 
freiheit für Handels- und Kriegsschiffe aller Flaggen ausgesprochen. i 18. N 
Die Kanalblockade ist unzulässig. Der Kanal nebst einem Umkreis von nur d 
drei Seemeilen von seinem Hafen aus soll selbst dann, wenn die Türkei j Uni 
in einen Krieg verwickelt ist, befriedet sein. Die Kriegsschiffe der Krieg- Bari 
führenden dürfen sich im Kanal und seinem Eingangshafen nicht länger Pana 
aufhalten, als es unbedingt nötig ist, um sich zu verproviantieren. In der di 
Port Said und Suez ist ein Aufenthalt von nur 24 Stunden gestattet friedn 
und der gleiche Abstand muß zwischen dem Auslaufen feindlicher Schisse j III 
liegen. Unerlaubt ist eine Landung der Kriegführenden, sei es von allein 
Truppen, Munition oder Kriegsmaterial. Die Mächte dürfen im den i 
Kanal prinzipiell keinerlei Kriegsschiffe unterhalten. Der Schutz des 380— 
Kanals obliegt der ägyptischen Regierung, die sich evtl, zwecks Unter- seine 
stützung an die Türkei zu wenden hat. , offen 
Im Hinblick auf die provisorische Besetzung Ägyptens durch England Heber 
hatte letzteres für die Dauer dieses Zustandes sich der Ordnung im 
Suezkanal nicht unterworfen, jedoch in Art. 6 des Abkommens vom 
8. April 1904 gegenüber Frankreich (daher mit Wirksamkeit nur diesem 1. 1 
gegenüber! [bestritten]) auf seinen Vorbehalt verzichtet. Im Welt- recht! 
krieg hat dann England durch die ägyptische Regierung deutsche und fälsch 
österreichische Handelsschiffe in den Kanal einlaufen lassen, dann aber ist in 
zur Ausfahrt gezwungen und zur guten Prise gemacht. Auch sind über! 
Befestigungen am Kanal angelegt und kriegerische Handlungen dort vorai 
vorgenommen worden. ZollI 
II. Der Panama-Kanal. abge 
In Erwartung der Herstellung eines Kanals zwischen dem Stillen für z
	        
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