110 Internationale Kanäle.
Türkei durch einen Vertrag von St. Germain vom 10. September 1919 Ozean
spricht die Jnternationalisierung auch für Kongo und Niger aus. Die ! Englar
Befriedung dieser Gebiete, die in der Kongoakte von 1885 ausgesprochen Unter!
war, ist in die neue Akte nicht wieder aufgenommen. worden
c) Die internationalen Kanäle. also B
I. Der Suezkanal. der Ui
Nach langen Verhandlungen, die bis in die fünfziger Jahre zurück- empsu
reichen, ist am 29. Oktober 1888 zu Konstantinopel die rechtliche Ordnung I. Hai
des Suezkanals erfolgt. Dieser Vertrag ist abgeschlossen von den euro- einigtk
päischen Großmächten, der Türkei, Spanien und den Niederlanden. heilen
Nachträglich sind dann noch Schweden und Norwegen, Dänemark sollten
und Portugal, China und Japan beigetreten. In ihm wird zunächst zutretl
für den maritimen Kanal in Kriegs- und Friedenszeiten Schiffahrts- roeitgi
freiheit für Handels- und Kriegsschiffe aller Flaggen ausgesprochen. i 18. N
Die Kanalblockade ist unzulässig. Der Kanal nebst einem Umkreis von nur d
drei Seemeilen von seinem Hafen aus soll selbst dann, wenn die Türkei j Uni
in einen Krieg verwickelt ist, befriedet sein. Die Kriegsschiffe der Krieg- Bari
führenden dürfen sich im Kanal und seinem Eingangshafen nicht länger Pana
aufhalten, als es unbedingt nötig ist, um sich zu verproviantieren. In der di
Port Said und Suez ist ein Aufenthalt von nur 24 Stunden gestattet friedn
und der gleiche Abstand muß zwischen dem Auslaufen feindlicher Schisse j III
liegen. Unerlaubt ist eine Landung der Kriegführenden, sei es von allein
Truppen, Munition oder Kriegsmaterial. Die Mächte dürfen im den i
Kanal prinzipiell keinerlei Kriegsschiffe unterhalten. Der Schutz des 380—
Kanals obliegt der ägyptischen Regierung, die sich evtl, zwecks Unter- seine
stützung an die Türkei zu wenden hat. , offen
Im Hinblick auf die provisorische Besetzung Ägyptens durch England Heber
hatte letzteres für die Dauer dieses Zustandes sich der Ordnung im
Suezkanal nicht unterworfen, jedoch in Art. 6 des Abkommens vom
8. April 1904 gegenüber Frankreich (daher mit Wirksamkeit nur diesem 1. 1
gegenüber! [bestritten]) auf seinen Vorbehalt verzichtet. Im Welt- recht!
krieg hat dann England durch die ägyptische Regierung deutsche und fälsch
österreichische Handelsschiffe in den Kanal einlaufen lassen, dann aber ist in
zur Ausfahrt gezwungen und zur guten Prise gemacht. Auch sind über!
Befestigungen am Kanal angelegt und kriegerische Handlungen dort vorai
vorgenommen worden. ZollI
II. Der Panama-Kanal. abge
In Erwartung der Herstellung eines Kanals zwischen dem Stillen für z